Hallo zusammen,
ich habe das Problem, dass wir noch Einmalzahlungen an MA auszahlen müssen, welche längst ausgeschieden sind und somit nicht mehr im Personalstamm verfügbar sind.
Wir müssen diese nun für einen Monat mit einer neuen Personalnummer neu anlegen und den Einmalbezug abrechnen.
Wie machen wir das am besten, es muss ja über die Jahrestabelle versteuert werden und ist SV-frei.
Muss ich eine Lohnart entsprechend schlüsseln oder gibt es etwas verwendbares?
Ich habe schon einiges probiert aber bin noch nicht am Ziel angekommen.
Eine SV-Meldung muss ja vermutlich nicht erstellt werden, da keine Beiträge anfallen?
Danke
Tanja
Hallo,
ich würde die Lohnart 203 nehmen und umschlüsseln.
Bei sv-freien Einmalzahlungen wird auch keine DEÜV-Meldung erstellt.
VG Anja
Hallo Tanja,
was heißt
@tahe01 schrieb:Hallo zusammen,
ich habe das Problem, dass wir noch Einmalzahlungen an MA auszahlen müssen, welche längst ausgeschieden sind und somit nicht mehr im Personalstamm verfügbar sind.
Wenn im Vorjahr könnte vielleicht dieses Dok hier helfen:
https://apps.datev.de/help-center/documents/5303235
Gruß, vw
Danke, aber die MA sind vor 2023 ausgeschieden und in Lodas auch nicht mehr vorhanden, durch den Löschlauf.
LG