Hallo,
ich habe mal eine Frage zur einmaligen Kapitalauszahlung im Rahmen einer Unterstützungskasse.
Die betreffende Mitarbeiterin ist seit dem 01.08.20 Rentnerin. Nun soll in 02/21 oder 03/21 die Auszahlung eines einamligen Betrages erfolgen. Ich bin im Rahmen der Recherche auf das Dokument 5303396 gestoßen. Muss ich so wie dort beschrieben verfahren und u.a die Mitarbeiterin neu anlegen und das DÜ-Zahlstellen-Meldeverfahren berücksichtigen?
Für eine Rückmeldung und Tipps/Hinweise sage ich schon mal Danke!
Herzliche Grüße
Diana
Hallo Diana,
im Dokument 5303396 Versorgungsbezüge, DÜ-Zahlstellen-Meldeverfahren (KVdR) - Beispiele für LODAS unter Punkt 3.6 erhalten Sie die Anleitung für die Abrechnung von Kapitalauszahlungen/Kapitalleistungen einer Betriebsrente eines Versorgungsbezugsempfängers.
In diesem Beispiel wird der Gesamtbetrag in einer Summe bezahlt und es folgen keine weiteren monatlichen Auszahlungen.
Bitte halten Sie in Ihrem Fall Rücksprache mit der Krankenkasse, wie die Abrechnung erfolgen soll und ob die Mitarbeiterin für das Zahlstellenmeldeverfahren berücksichtigt werden soll.
Liebe Jaqueline,
zunächst vielen Dank für Rückmeldung! Im Moment bin ich am Zweifeln, was die korrekte Lohnart für die einmalige Kapitalauszahlung ist - ich tendiere zur Stammlohnart-Nr. 261?????
Die Meldung über die Höhe der SV-Beiträge müsste ich vor der Abrechnung von der Krankenkasse gemeldet bekommen???? Sorry, aber für mich ist solch eine Abrechnung das 1. Mal und bin ziemlich unsicher.
LG Diana
Hallo Diana,
welche Lohnart für die Abrechnung dieser Kapitalauszahlung zu verwenden ist, kann ich Ihnen rechtlich nicht beantworten. Bitte halten Sie im Zweifel Rücksprache mit dem Versicherungsunternehmen und klären Sie die Steuer- und SV-rechtliche Behandlung ab.
Die Stammlohnart 261 wird in der Regel für einmalig gezahlte Versorgungsbezüge verwendet, wobei es sich um keine Entschädigung im Sinne von § 24 Nr. 1 EstG handelt. Die Versteuerung erfolgt über die Jahrestabelle und die Sozialversicherung wird als laufender Bezug behandelt.
Die Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge wird im Rahmen der KVdR-Meldung an die Krankenkasse gemeldet. Erfolgt die Auszahlung Beitragsfrei, ermittelt die Krankenkasse anhand dieser Meldung die Beiträge und fordert diese direkt beim Arbeitnehmer an.