Hallo, wir haben seit 01.10.21 einen neuen (EU-)Mitarbeiter, bei dem es bis in den Januar 2022 gedauert hat, bis er vom FA seine Steuer-ID zugesandt bekam. Für Okt - Dez 2021 habe ich mit LST-Klasse 6 abgerechnet.
Darf ich noch rückwirkend bis Okt 2021 seine Steuer-ID eintragen und eine Nachberechnung starten? Wenn ja, wie mache ich es, dass die Elstam nochmals ausgelöst wird - wo muss ich das Häkchen setzen?
Danke im Voraus.
Hallo,
in unserem Hilfe-Dokument: Elektronische Lohnsteuerkarte / ELStAM-Verfahren: Anleitung für LODAS unter Punkt 3.5 erhalten Sie alle Informationen zur nachträglichen Erfassung der Steuernummer für zurückliegende Monate.
Wird hier eine korrigierte Lohnsteuerbescheinigung für 2021 benötigt?
Bitte beachten Sie, dass hier eine Nachberechnung auf das Vorjahr im Entstehungsprinzip durchgeführt werden muss. Dies ist nur möglich, wenn noch keine Nachberechnung im Vorjahr mit dem Zuflussprinzip durchgeführt wurde.
Nachberechnungen in das Vorjahr sind mit dem steuerlichen Entstehungsprinzip nur in den ersten 3 Januarwochen (Dreiwochenfrist) eines Jahrs zulässig.
In LODAS konnten Sie das Entstehungsprinzip in Ausnahmefällen und in Rücksprache mit dem Finanzamt bisher im kompletten Jahr auswählen. Aufgrund der neuen Verordnungen können Sie ab dem Jahr 2021 das Entstehungsprinzip nur noch in den Abrechnungsmonaten Januar und Februar abrechnen.
Wenn unter Mandantendaten | Steuer | Allgemeine Daten in der Liste Anmeldezeitraum der Eintrag monatlich, Anmeldezeitraum: Folgemonat gewählt ist, dann ist das Entstehungsprinzip nur noch mit dem Abrechnungsmonat Januar möglich.
Die Erstellung einer Lohnsteuerbescheinigung für das Vorjahr kann nach der Abrechnung Februar manuell über Mein ELSTER erfolgen: unter www.elster.de.