Liebe Community-Mitglieder,
ich bin erst seit kurzem im Steuerbüro beschäftigt und wir wollen nun in Datev die digitale Personalakte einführen. Ich benötige hier Unterstützung, ggf. gibt es hierzu einen Leitfaden? Für viele unserer Mandanten erstellen wir die Lohnabrechnungen, in wie weit müssen diese über die Einführung der digitalen Personalakte informiert bzw. involviert werden?
Herzlichen Dank & Grüße
marris
Hallo,
Sinn und Ziel von Unternehmen online und damit auch der digitalen Personalakte ist es, dass man mit dem Mandanten arbeitsteilig zusammenarbeitet.
Bei der digitalen Personalakte wäre es (eigentlich) so, dass
der Mandant die Personalbelege nach Unternehmen online in die digitale Personalakte lädt und
der Steuerberater die Personalbelege im Programm Digitale Personalakte entsprechend beschriftet und im Lohnprogramm dem jeweiligen Thema / Mitarbeiter zuordnet.
Der Mandant kann in Unternehmen online unter der digitalen Personalakte die bereit gestellten Belege beauskunften.
Der Steuerberater macht das über das Programm Digitale Personalakte.
Grundsätzlich können natürlich auch Sie die Belege scannen und in Unternehmen online hinterlegen. Dann übernehmen Sie die (geplanten) Aufgaben vom Mandanten mit.
Jetzt können Sie entscheiden, ob der Mandant auf die Unterlagen schauen darf oder nicht. Wenn er das soll, dann müssen sie ihn natürlich informieren.
Im Übrigen sehe ich - hier mag mich jemand, der sich in diesem Bereich besser auskennt, korrigieren - keine großen Unterschied darin, wo die Daten elektronisch gespeichert sind, wenn der Mandant der Verarbeitung der Daten auf elektronischem Wege zugestimmt hat. Damit meine ich jetzt nur so sichere Orte, wie zum Beispiel Datev-Server.
Viele Grüße
T. Reich