Hallo zusammen,
ich muss einen Mitarbeiter aus der EU (Moldau) anlegen.Erntehelfer als kurzfristige Beschäftigung.
Wir sind ein landwirtschaftlicher Betrieb.
Eine Steuer ID liegt mir nicht vor. Eine Sozialversicherungsnummer auch nicht.
Mit welcher Personengruppe wird der MA angelegt. Ich würde gerne die Pauschalsteuer für landwirtschaftliche Betriebe nutzen, aber die wird mir in der Registerkarte Steuer nicht zur Auswahl gestellt.
Wie kann ich jetzt weiter vorgehen.
Viele Grüße
BiTi
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Würde mich auch interessieren...
Ich rechne nun auch das erste mal so einen Mitarbeiter ab. Er bekommt 1.500€, ist kurzfristig und hat so gut wie keine Abgaben.
Das sieht für mich, der sonst nur normale Abrechnungen macht, zu einfach aus... fallen da wirklich nur 75€ Steuern an und das war's?
Wie haben Sie den Mitarbeiter steuerlich angelegt? Ich habe jetzt Steuerklasse 6 angegeben, da ich keine Steuer ID habe, dabei fallen aber über 400 Euro Steuern an.
Hallo BiTi,
eine Anleitung, wie Sie Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft erfassen, finden Sie im Dokument 5303315 - Arbeitnehmer in Land- und Forstwirtschaft abrechnen - Beispiele für DATEV LODAS .
Hallo Frau Heinlein,
im Dokument wird für die Aushilfen nur die Personengruppe 101 und Beitragsgruppe 1111 angegeben. Bei mir ist es aber eine kurzfristige Beschäftigung. Kann ich mir der neu angelegten Lohnart zum Pauschalieren auch die Personengruppe 110 und Beitragsgruppe 0000 nehmen?
Bevor ich das alles neu anlege und dann funktioniert es doch nicht....
Viele Grüße
BiTi
Hallo BiTi,
die Stammlohnart 870 ist für die Abrechnung von Aushilfskräften in der Land- und Forstwirtschaft für Personengruppe 101 und dem Beitragsgruppenschlüssel 1111 vorgesehen.
Bitte halten Sie hier Rücksprache mit der zuständigen Krankenkasse, wie die Abrechnung erfolgen soll.