Hallo!
Ich rechne einen Minijobber ab, der kein weiteres Beschäftigungsverhältnis hat. Er bekommt sonst nur noch eine Erwerbsminderungsrente.
Aktuell ist der Minijobber seit dem 06.04.2022 krank und wird auch weiterhin noch länger krank sein (über den 01.09.2022 hinaus).
Somit ist der 6-wöchige Lohnfortzahlungszeitraum bereits ausgeschöpft.
Krankengeld erhält der Arbeitnehmer nicht, da er ja nur noch Minijobber bzw. Rentner ist.
Darf der Arbeitgeber die EPP trotzdem im September 2022 auszahlen?
M.E. Ja, er steht in einem aktiven Beschäftigungsverhältnis.
Muss das gleiche gleiten wie AN in Elternzeit ohne Entgelt, oder Krank > Wochen usw.
steht mit Sicherheit auch in den FAQ
Edit: Energiepreispauschale 300,- / Abrechnung über den ... – Seite 9 - DATEV-Community - 277307
dort ist ich meine von Herrn Lutz auch der Link zu den FAQ