Hallo zusammen,
ich habe einen Mitarbeiter zum 01.06.2026 von einer geringfügigen Beschäftigung auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umgemeldet. In der geringfügigen Beschäftigung wurde er mit pauschaler Steuer abgerechnet.
Vor der Abrechnung Juni habe ich manuell die Anmeldung zur DaBPV durchgeführt, da uns die Kinderdaten vor der Abrechnung nicht vorlagen.
Mit der Abrechnung erfolgte dann die ELStAM Anmeldung. Bei der Rückmeldung erhielten wir jedoch folgende Fehlermeldung:
Fehler #LN09236
Elektronische Lohnsteuerkarte (552020203): Die Anmeldung des Mitarbeiters war nicht erfolgreich, da der Mitarbeiter bereits angemeldet ist. Bitte prüfen Sie den Sachverhalt und führen ggf. eine Ummeldung bei Systemwechsel für den Mitarbeiter durch.
Wie kann es sein, dass der Mitarbeiter bereits eine ELStAM Anmeldung hat, wenn er bis 31.05.2026 mit pauschaler Steuer abgerechnet wurde? Hat das eventuell etwas mit der manuellen Anmeldung zur DaBPV zu tun? Besteht jetzt noch Handlungsbedarf oder ist mit der ELStAM Anmeldung alles in Ordnung?
Vielen Dank für eine Antwort.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Karri,
eine Frage, die vielleicht helfen könnte: war der Arbeitnehmer vor dem Minijob schonmal bei dem Arbeitgeber beschäftigt? Liegt dort ggf. eine fehlende Abmeldung vor?
Viele Grüße
Lena