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ELSTAM-Abruf wenn AN bereits angemeldet

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letzte Antwort am 29.05.2018 14:30:19 von optima
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optima
Einsteiger
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Guten Morgen,

ich arbeite mit Lohn/Gehalt classic und habe folgendes Problem:

Meine Vorgängerin hat einen Mitarbeiter angelegt und die Steuer-Daten manuell eingetragen. Nun arbeitet die Frau des Mitarbeiters  in der gleichen Firma (erstmalig seit Heirat auf "Steuerkarte"). Dadurch wurde beim ELSTAM-Abruf (und telefonischer Rücksprache beim FA) festgestellt dass bei ihrem Mann vor drei Jahren die Angaben manuell erfasst wurde.

Ich habe nun versucht einen ELSTAM-Abruf zu machen - bekomme aber immer Fehlermeldungen.

Habe als Meldebeginn-Datum den 01.01.18, den "aktuellen" Tag des Abrufes und den ersten vom Folgemonat versucht.

Leider ohne Erfolg.

Wer kann mir bei diesem Problem helfen?

Vielen Dank schon mal und einen schönen Tag allen Community-Usern

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 6
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bekomme aber immer Fehlermeldungen.

Bei ELStAM können diese ja sehr vielfältig sein. Was besagen denn diese Fehlermeldungen? Dies könnte für weitere Hinweise hilfreich sein.

Meine Vermutung wäre jetzt: Für eine nachträgliche Anmeldung mit Datum 2018 müssen m.E. Eintritts- und Meldebeginn identisch mit Datum aus 2018 bei der ELStAM-Anmeldung erfasst werden.

Aber ohne Kenntnis der Fehlermeldungen ist das jetzt reine Kaffeesatzleserei.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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optima
Einsteiger
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So sieht die Fehlermeldung aus.

Vor einem Systemwechsel schrecke ich zurück, da es ja keinen gibt.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo Frau Trautmann,

das klingt jetzt so, als wäre die Anmeldung durch LOHN und GEHALT damals durchaus erstellt worden. Wenn beim Finanzamt keine Anmeldung vorliegt, müsste es damals eine entsprechende Fehlermeldung bei der Rückmeldung gegeben haben. Haben Sie diese alten Fehlerhinweise noch im Zugriff, so dass Sie diese noch mal prüfen können?

Ansonsten wäre meine Idee eine Abmeldung für das ELStAM-Verfahren zum 31.12.2017 zu übermitteln. Dann "denkt" LOHN und GEHALT, dass keine aktive Anmeldung mehr vorliegt. Eine Verarbeitung der Abmeldung beim Finanzamt erfolgt nicht, da dort keine Anmeldung vorliegt. Sie erhalten in dem Fall vom Finanzamt eine entsprechende Fehlermeldung.

Sobald diese Fehlermeldung vorliegt (unbedingt abwarten, da es sonst zu neuen Fehlern kommen kann), können Sie dann eine neue Anmeldung zum 01.01.2018 vornehmen.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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optima
Einsteiger
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Hallo Herr Lutz,

leider gibt es die alten Protokolle nicht mehr.

Hab gerade mit dem Finanzamt telefoniert. Es liegt kein Abruf von uns vor und ich bekomme ständig die Meldung dass der Mitarbeiter angemeldet ist.

Teste jetzt ob das mit der Abmeldung klappt und melde ihn dann neu an.

Die Dame vom Finanzamt hat das gleiche vorgeschlagen.

Herzlichen Dank für die schnelle Hilfe - gehe davon aus dass es funktioniert (gebe dann nochmal Rückmeldung).

Schönen Tag noch

Liebe Grüße

Christine

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optima
Einsteiger
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Hallo Herr Lutz,

wollte nur bescheid sagen dass der Abruf jetzt so funktioniert hat.

Nochmals vielen Dank für die tolle Hilfe!!!

Liebe Grüße und einen schönen Tag noch

Christine

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letzte Antwort am 29.05.2018 14:30:19 von optima
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