Hallo Zusammen,
die liebe EEP....
Ich habe einen Student, der bei einem Mandant ein vorgeschriebenes Zwischenpraktikum macht (entgeltlich). An sich lt. FAQ´s (II Nr. 2) kein Problem, er hat Anspruch.
ABER:
Mein Student kommt aus einem Drittland, wo er auch studiert und macht hier nur ein Auslandspraktikum.
Daher wäre er m.M. nach beschränkt steuerpflichtig in D., was wiederum die EEP ausschließen würde(?)
Wie ist denn hier die Meinung zu diesem Fall?
Vielen Dank für Rückmeldungen.
Viele Grüße und allen frohes Schaffen,
Anja B.