Hallo,
wir haben folgende Frage:
Least ein AN ein E Bike und macht Gehaltsumwandlung, wird die Leasing rate umsatzsteuerrechtlich mit dem Brutto oder mit dem Nettobetrag angesetzt?
Wir können leider keinen Gesetzestext finden, der uns hierzu Auskunft gibt. Es wird immer nur von der 1% Regel (geldwerter Vorteil) gesprochen.
Weitere Frage: Sollte ich nur einen Nettoabzug mit dem AN vereinbart haben, wie ist der Bezug in der FIBU zu verbuchen? Bleibt dieser Netto oder muss ich als AG doch den Bruttoabzug USt-lich verbuchen?
Vielen Dank für Eure Rückmeldungen
Liebe Grüße SFre
Hallo,
@SFre schrieb:
Least ein AN ein E Bike und macht Gehaltsumwandlung, wird die Leasing rate umsatzsteuerrechtlich mit dem Brutto oder mit dem Nettobetrag angesetzt?
Das ist eine arbeitsrechtliche Frage, nämlich was Arbeitnehmer und Arbeitgeber vertraglich vereinbaren.
Hier noch der entsprechende Erlass zu Diensträdern, auch zur Umsatzsteuer:
Für die Umsatzsteuer liegt ein umsatzsteuerpflichtiger Leistungsaustausch vor.
Viele Grüße
T. Reich
Hallo,
danke.
Dann hab ich diesbezüglich 2 Möglichkeiten, wobei die die keinen Vorsteuerabzug habe, ja dadurch benachteiligt sind.
Ok, aber wie läuft die Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Leasingrate dann in der Buchhaltung?