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Durchschnittsberechnung Urlaubsentgelt (§ 11 Bundesurlaubsgesetz)

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letzte Antwort am 10.09.2021 10:51:10 von Payroll
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Payroll
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Liebe Community,

 

zur Ermittlung des Urlaubsentgeltes bedienen wir uns eines Durchschnittes der letzten drei Monate mit einem Zeitversatz von einem Monat. Als Vorlage diente uns die Standartlohnart 1631.

 

In den Durchschnitt fließen u. a. Spät- und Nachtzulagen ein, aber auch der Durchschnitt selber.

 

Bsp.: In den Monaten Januar bis März werden an jeweils 20 Arbeitstagen Zulagen in Höhe von 100 Euro, 120 Euro und 200 Euro gewährt. Der Durchschnitt ermittelt sich zu 7 Euro/Tag.

 

Ein Mitarbeitender nimmt im April 20 Tage Urlaub (bei angenommenen 20 Arbeitstagen); mithin berechnet sich das Urlaubsentgelt u. a. aus 3 x 7 Euro = 21 Euro.

 

Ist es nun korrekt, dass der aus den Monaten Februar bis April gebildete 3-Monats-Durchschnitt den Durchschnitt selber beinhaltet, also 120 Euro + 200 Euro + 21 Euro = 341 Euro, diese dividiert durch 60 Tage = 5,68 Euro?

 

Ich neige dazu, den April unberücksichtigt zu lassen, der im Mai anzuwenden Durchschnitt würde sich somit aus (120 Euro + 200 Euro) / 60 Tage = 5,33 Euro ergeben.

 

Wie nehmt/en Ihr/Sie die Durchschnittsberechnung vor?

 

Beste Grüße!

Jasmina25
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Hallo @Payroll !

ich berechne den durchschnittlichen Arbeitsverdienst auf der Basis von 65 AT bzw. 21,67 AT/Monat. 

 

Dein Rechenbeispiel kann ich nicht ganz nachvollziehen.


Ein Mitarbeitender nimmt im April 20 Tage Urlaub (bei angenommenen 20 Arbeitstagen); mithin berechnet sich das Urlaubsentgelt u. a. aus 3 x 7 Euro = 21 Euro.


Die Zulagen in den 3 vorangegangenen Monaten betrugen insgesamt 420 Euro / 60 bzw. 65 = durchschnittlicher Tagesverdienst 7 bzw. 6,46 Euro

 

Bei 20 genommenen Urlaubstagen ist das Urlaubsentgelt : 20 * 7 bzw. 6,46 = 140 bzw. 129,20 Euro. 

Das Urlaubsentgelt fließt wieder in den Durchschnittsspeicher. 

 

Urlaub: Urlaubsvergütung / 2.3 Berechnungsbeispiele | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe

 

Lohnfortzahlung (Entgeltfortzahlung) während des Urlaubs (lohn-info.de)

 

Gruß Jasmina Reichert 

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Payroll
Aufsteiger
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Hallo Frau Reichert,

 

zunächst ist uns ein Fehler unterlaufen. Anstelle von "Ein Mitarbeitender nimmt im April 20 Tage Urlaub ..." sollte es heißen "Ein Mitarbeitender nimmt im April drei Tage Urlaub ...".

 

Bei den jeweils 20 Arbeitstagen für die Monate Januar bis April haben wir aus Vereinfachungsgründen für unsere Frage eine festen Wert gewählt.

 

Tatsächlich haben wir in den Stammdaten -> Arbeitszeiten -> Monatliche Sollarbeitszeit der Mitarbeitenden für jeden Monat die Arbeitstage hinterlegt (also Januar 2021 21 Tage, Februar 2021 20 Tage, März 2021 23 Tage, April 2021 22 Tage).

 

Die eigentliche Frage ist aber, wie sich der gleitende Durchschnitt ermittelt.

 

Muss der in der beschriebenen Konstellation aus den Monate Januar bis März ermittelte Durchschnitt für das Urlaubsentgelt im April in Höhe von 7 Euro/Tag wiederum bei der Ermittlung des Durchschnittes aus den Monaten Februar bis April für ein Urlaubsentgelt im Mai berücksichtigt werden?

 

Bsp. für ein Festgehalt von 3.000 Euro:

 

Januar: 3.000 Euro + 100 Euro Zulagen bei 21 Arbeitstagen

 

Februar: 3.000 Euro + 120 Euro Zulagen bei 20 Arbeitstagen

 

März: 3.000 Euro + 200 Euro Zulagen bei 23 Arbeitstagen

 

April: Der Mitarbeitende nimmt bei 22 Arbeitstagen drei Tage Urlaub. Schichtzulagen fallen nicht an. Das Festgehalt wird fortgezahlt, also 3.000 Euro. Für die Zulage ergibt sich ein Durchschnitt von (100 Euro + 120 Euro + 200 Euro) / 64 Tage = 6,56 Euro/Tag. Der Mitarbeitenden erhält also zu den 3.000 Euro Festgehalt 3 x 6,56 Euro = 19,68 Euro.

 

Mai: Der Mitarbeitenden nimmt erneut drei Tage Urlaub. Das Festgehalt wird fortgezahlt, also 3.000 Euro.

 

Wie stellt sich eine korrekte Durchschnittsberechnung nun dar?

 

[120 Euro aus Februar + 200 Euro aus März + 0 Euro aus April (da keine Schichtzulagen erwirtschaftet wurden)] / 65 Tage

 

oder

 

[120 Euro aus Februar + 200 Euro aus März + 19,68 Euro aus April] / 65 Tage?

 

Beste Grüße!

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Jasmina25
Fortgeschrittener
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Hallo @Payroll !

ganz so einfach ist die Frage nicht zu beantworten. Ich berechne das Urlaubsentgelt aus dem Durchschnitt der letzten 3 Monate, hierbei berücksichtige ich auch bereits vergütete Durchschnittslohnzahlungen.

Im § 11 BUrlG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) steht, dass sich die Berechnung des Urlaubsentgelts nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst richtet, den der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen Wochen vor Beginn des Urlaubs erhalten hat.

Eine andere Berechnungsmethode gilt nur dann, wenn diese durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelarbeitsvertrag gesondert vereinbart worden ist.

 

Im IG Metall Tarifvertrag ist es ebenfalls so vereinbart, dass das Urlaubsentgelt in die Durchschnittsberechnung einfließt. Daher habe ich für mich den Weg gewählt den Urlaubslohn wie in Deinem Beispiel zu berechnen: 


@Payroll schrieb:

[120 Euro aus Februar + 200 Euro aus März + 19,68 Euro aus April] / 65 Tage?

       

 ... im Zweifel für den MA 😉 

 

Aber um die Frage 100% beantworten zu können, muss immer der Einzelfall betrachtet werden. Da es sich um eine Arbeitsrechtliche Frage handelt, müsste man diese von einem "Arbeitsrechtler" beurteilen lassen. 

Payroll
Aufsteiger
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Hallo Frau Reichert,

 

lieben Dank für Ihre Zeit zur Beantwortung meiner Frage.

 

Das Gesetz trifft leider im Detail keine Aussage zur konkreten Ermittlung des Durchschnittes; der EMTV wiederum nimmt - wie Sie schreiben - die Schnitt vom Schnitt-Berechnung vor, also für den Mitarbeitenden 😉.

 

Beste Grüße!

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letzte Antwort am 10.09.2021 10:51:10 von Payroll
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