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Durchschnittsberechnung/ KUG

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letzte Antwort am 20.05.2020 14:38:26 von Selina_Heubeck
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vh
Beginner
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Guten Morgen,

 

ich habe ein Problem mit der Durchschnittsberechnung während KUG.

 

Ich habe bereits den Monat 04/2020 unter Berücksichtigung von KUG abgerechnet.

 

Die Grundlage für die Durchschnittsberechnung bei Urlaub/ Krankheit sind nicht nur die tatsächlich gearbeitete bzw. bezahlte Stunden, sondern auch die tatsächlichen Arbeitstage des Monats.

 

Ich müsste im 05/2020 bei Stundenlöhnern Urlaub mit dem Durchschnitt d. l. 3 Monate abrechnen.

Meine Frage...

Werden die KUG-Tage bei der Durchschnittsberechnung berücksichtigt oder werden die tatsächliche Arbeitstage des Monats um die KUG-Tage gekürzt?

 

Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausdrücken können.

 

Für jede Hilfe bin ich dankbar.

 

 

Lieben Gruß

 

VH

DATEV-Mitarbeiter
Daniela_Eichler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo VH,

 

wie fließen die Arbeitstage aktuell in Ihren Durchschnittsspeicher ein?

 

Haben Sie auf Mandantenebene unter Durchschnitte l Gleich bleibende Werte in der Spalte Tage den Eintrag "festT" - "Feste monatliche Arbeitstage" und beim Mitarbeiter unter Stammdaten l Arbeitszeiten l regelmäßige/feste Arbeitszeiten im Feld "Feste Anzahl Tage" die Anzahl der Tage eingegeben, werden im Falle von Kurzarbeit die Tage entsprechend im Durchschnittsspeicher gekürzt.

D. h. die KUG-Tage fließen nicht in den Durchschnittsspeicher.

 

Viele Grüße Daniela Eichler
Personalwirtschaft l DATEV eG
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vh
Beginner
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Nachricht 3 von 4
336 Mal angesehen

Hallo Frau Eichler,

 

lieben Dank für Ihre Antwort.

So ganz schlau bin ich noch nicht geworden.

 

Ich habe die Arbeitstage immer manuell über die Monatserfassung, mit de LA 8550 (Statistik Lohnart, Tage) erfasst.

(ggf. auch manuell gekürzt).

Deswegen kam die Frage auf, wie sind die KUG-Tage zu behandeln.

 

Ich habe die Angaben auf der Mandantenebene, unter Durchschnitte/ Gleichbleibende Werte überprüft.

Dort ist in Spalte Tage sowie Stunden der Eintrag "keine" hinterlegt.

Ich denke, dass es auch der Grund ist, warum auf der Auswertung Durchschnitte der Anzahl der Tage nicht ausgewiesen wird. Lediglich in der Spalte Betrag und Stunden werden die entsprechenden Werte übernommen.

 

Wie ist der Durchschnittsspeicher richtig zu hinterlegen, damit auf der Auswertung auch die Arbeitstage ausgewiesen werden?

 

 

Lieben Dank für Ihre Hilfe !!🙈

 

 

 

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 4
309 Mal angesehen

Hallo, 


damit die Tage bei der Durchschnittsberechnung herangezogen werden, hinterlegen Sie auf der Mandantenebene unter Mandantendaten | Durchschnitte | Gleich bleibende Werte für den entsprechenden Durchschnittsspeicher in der Spalte "Tage" die Auswahl "feste monatliche Arbeitstage". Anschließend müssen Sie die Angabe der festen Arbeitstage noch erfassen. Dies können Sie sowohl auf der Mandantenebene, als auch auf der Mitarbeiterebene unter Arbeitszeiten | Regelmäßige/Feste Arbeitszeiten hinterlegen. 


Bitte prüfen Sie auch vor der Abrechnung unter Mandantendaten | Anpassung | Lohnarten, Registerkarte Durchschnitte, ob die verwendeten Lohnarten in den richtigen Durchschnitt einfließen und auf die korrekten Angaben zu den Werten Betrag, Stunden und Tage. 


Viele Grüße


Selina Heubeck
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 20.05.2020 14:38:26 von Selina_Heubeck
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