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Drittschuldner und die Zinsen

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letzte Antwort am 08.08.2023 07:36:42 von lohnexperte
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LodasNutzer123
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
186 Mal angesehen

Hallo Community,

 

ich habe (glücklicherweise) nicht allzu oft mit den AG-Pflichten aus Gehaltsabtretungen und -pfändungen zu tun, aber wenn es mal wieder soweit ist, dann kriege ich das eigentlich ganz gut umgesetzt. Bisher dachte ich immer: Einmal korrekt in LODAS einspeichern und dann läuft das schon alleine durch, bis die Forderung getilgt ist.

 

Nun habe ich zwei Fälle, die mich beschäftigen.

 

Mitarbeiter A hat (seit Jahren) eine Lohnabtretung, die mit den regelmäßigen Gehaltszahlungen mitläuft. Dann hatte ich mal auf den Internetseiten des Inkassobüros die noch offene Forderung mit dem von LODAS fein säuberlich ermittelten Restbetrag abgeglichen und festgestellt, dass hier eine nicht unwesentliche Differenz besteht. Diese ist darauf zurückzuführen, dass, obwohl die Lohnabtretung regelmäßig bedient wird, weiterhin Zinsen auf die Hauptforderung anfallen.

 

Für Mitarbeiter B liegen (seit mehreren Monaten) zwei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse vor, die nicht bedient wurden, da der Mitarbeiter im Krankengeldbezug ist. Nun scheidet der Mitarbeiter aus und erhält eine pfändbare Urlaubsabgeltung. Würde ich nun einfach die in den Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen genannten Summen über LODAS abrechnen, dann ist die Forderung mit Sicherheit nicht komplett getilgt, da ja auch hier wieder Zinsen angefallen sind.

 

Die Frage, die sich mir vor dem Hintergrund, dass der Arbeitgeber als Drittschuldner für die richtige und ordnungsgemäße Durchführung einer Einkommenspfändung verantwortlich ist, lautet: Wie führe ich die Zinsberechnung korrekt durch und inwieweit kann LODAS hier unterstützen? Oder gehe ich einfach auf Nummer Sicher und lasse mir die Summe regelmäßig von den Gläubigern bestätigen? Wie macht ihr das in der Praxis?

lohnexperte
Fachmann
Offline Online
Nachricht 2 von 2
169 Mal angesehen

Hallo LodasNutzer123,

 

das Thema Zinsen ist unter LODAS ebensowenig abzubilden wie die Zuordnung der einzelnen Zahlungen auf Hauptforderung, Nebenforderung und Zinsen.

 

Ich behelfe mir da mit einer selbstgebastelten Excelübersicht und fordere regelmäßig die aktuellen Forderungsaufstellungen der Gläubiger/Gläubigervertreter an, um sie mit meinen Excelwerten abzugleichen. In vielen Fällen werden die weiterlaufenden Zinsen in diesen Aufstellungen ja auch in Euro und Cent pro Tag ausgewiesen; was die (vorausschauende) Berechnung erleichtert. Nach meiner Erfahrung haben die Gläubigervertreter gute Zinsprogramme, so dass sich die Zinsberechnungen plausibel darstellen und ich meine detailliertere Prüfung auf die Positionen selbst richte.

 

In regelmäßigen Abständen passe ich dass in LODAS die Höhe der Forderung an, in dem ich die bis dato aufgelaufenen Zinsen dem ursprünglichen Betrag hinzurechne.

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

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letzte Antwort am 08.08.2023 07:36:42 von lohnexperte
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