Hallo,
der Arbeitgeber stellt zwei leitenden Angestellten eine gemeinsame Firmenwohnung an der Betriebsstätte. Beide Arbeitnehmer haben ihren Hauptwohnsitz mehrere 100 Kilometer entfernt, so dass ich hier von einer klassischen doppelten Haushaltsführung ausgehe. Zusätzlich wird beiden Arbeitnehmern ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt (1-%-Methode).
Ich bin mir gerade etwas unsicher bzgl. der unentgeltlich gestellten Wohnung. Nach meinem Verständnis könnte der Arbeitgeber Miet-/Wohnungskosten für eine Zweitwohnung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung steuerfrei erstatten. Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unentgeltlich eine Wohnung/Unterkunft, ist diese aber in der Regel als Sachbezug zu versteuern.
Muss für die gestellte Wohnung in diesem Fall ein Sachbezug erfasst werden oder entfällt dies aufgrund der doppelten Haushaltsführung?
In welchen Fällen ist denn ein Sachbezug für eine Wohnung zu erfassen?
Vielleicht kann mir hier jemand auf die Sprünge helfen, danke!
Hallo,
klären Sie bitte mit dem Finanzamt ob die Wohnung über die doppelte Haushaltsführung oder als Sachbezug abzurechnen ist. Bei der Abrechnung als Sachbezug, können Sie nach dem Dokument 5303264 vorgehen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo mztfb,
ich habe das gleiche Problem wie Sie.
In meinem Fall wird einem Arbeitnehmer (Hauptwohnsitz im Ausland) auch eine Wohnung durch den Arbeitgeber zur Verfügung gestellt und die Miete zahlt der Arbeitgeber.
Haben Sie zwischenzeitlich eine Lösung gefunden?
Gruß, Chrissy
Hallo Chrissy,
nicht wirklich. Schon komisch, ich hätte gedacht, dass solche Fälle in der Praxis ständig vorkommen.
Nach meinem Verständnis muss kein Sachbezug versteuert werden, solange es sich um eine echte doppelte Haushaltsführung handelt - 100% sicher bin ich mir aber nicht.