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Direktversicherung Pauschalierungsgrenze erreicht durch Nachberechnung

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letzte Antwort am 26.07.2022 16:09:40 von Nina_Schöneweis
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Junggeburth
Einsteiger
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Guten Tag,

 

ich habe folgendes Problem:


Für einen MA wurde in 2021 wieder eine Direktversicherung gezahlt (jährliche Zahlung). Dies Zahlung wurde in der Buchhaltung verbucht, aber nie im Lohn abgerechnet.

 

Dies fiel erst im Jahresabschluss auf.

 

Dadurch wurde erst in 2022 eine Nachberechnung gemacht (pauschale Versteuerung).

 

Jetzt wäre die Abrechnung der Direktversicherung für 2022 durchzuführen.

Da aber in 2022 schon eine Versicherung abgerechnet wurde, ist die Pauschalierungsgrenze erreicht und der Betrag wird als steuer- und sozialversicherungspflichtiger Bezug behandelt.

Lohn und Gehalt behandelt dies aufgrund des Zuflussprinzipes so. Die Versicherung wurde aber ja tatsächlich in 2021 bezahlt.

 

Gibt es hier eine Möglichkeit Lohn und Gehalt zu "zwingen" die Versicherung doch pauschal zu versteuern?

TN
Fachmann
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Nachricht 2 von 3
210 Mal angesehen

Wir hatten mal vor einigen Jahren einen ähnlich gelagerten Fall. Dort wurde die Nachberechnung als für das Vorjahr gültig versagt.

Ich gehe davon aus, dass es ungesetzlich wäre, das Programm zu "zwingen".

 

Es lebe die Kommunikation 🙂

 

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


kurz & knapp: Nein - wir können Lohn und Gehalt nicht "zwingen".


Wie Sie bereits erwähnt haben, werden Nachberechnungen in das Vorjahr grundsätzlich mit Zuflussprinzip durchgeführt. Dadurch werden die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge in der Grenzprüfung des aktuellen Jahrs berücksichtigt. Dies kann dazu führen, dass die bAV-Grenzprüfung im aktuellen Jahr früher oder sogar jetzt schon überschritten werden.


Um die Beiträge im Vorjahr zu berücksichtigen, ist eine Nachberechnung mit Entstehungsprinzip erforderlich. Eine Nachberechnung mit Entstehungsprinzip ist nur in den Abrechnungsmonaten Januar und Februar zulässig.

 

Hierbei handelt es sich um eine Vorgabe, welche zwingend im Programm berücksichtigt werden muss.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 26.07.2022 16:09:40 von Nina_Schöneweis
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