Hallo zusammen,
im aktuellen Infoservice LODAS war ein Hinweis auf das Dokument 1000810 (Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1000810) mit Stand 11.12.2017 bezüglich Digitale Lohnschnittstelle, und nach Durchsicht des Dokuments bin ich leicht fassungslos.
Unter Punkt 4 wird beschrieben, welche Vorgaben bei LODAS bzw. Lohn und Gehalt zukünftig einzuhalten sind (wir selbst arbeiten mit LODAS), um eine DLS-konforme Lohnabrechnung zu erstellen. Vielleicht bin ich zu empfindlich oder mache mir zu viele Gedanken, aber einige dieser Vorgaben sind grenzwertig oder völlig an der Praxis vorbei.
Dass man bei LODAS Lohnarten im laufenden Kalenderjahr nicht verändern soll (Punkt 4.1) finde ich gelinde gesagt merkwürdig, und ich glaube auch nicht dass die Masse der LODAS-Anwender diesen Punkt immer auf dem Schirm haben wird. Der Punkt zu den Konsolidierungsmandanten (4.2) ist nicht gerade praxistauglich.
Den Vogel abgeschossen hat aber der Punkt 4.4 (Lohnsteuer-Nachschau) bei LODAS. Die Lösung der DATEV für eine Lohnsteuer-Nachschau lautet also, entweder die Auswertungen auszudrucken oder per Express-Versand eine DVD aus dem Rechenzentrum anzufordern falls ein Prüfer vor der Tür steht? Das soll ernsthaft die Lösung sein? In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass die DATEV selbst das papierlose Lohnbüro als Zukunft preist und ausgedruckte Auswertungen nicht mehr zeitgemäß sind.
Es gab hier in der DATEV-Community schon mal den Vorschlag, ob man den Programmteil Auswertungen von LODAS nicht erweitern könnte, um damit die Daten für eine DVD abzurufen um sich vor Ort eine DVD brennen zu können. Ich finde diese Diskussion leider nicht mehr, aber der Vorschlag ist gut. Meine Bitte an die DATEV wäre deshalb, sich insbesondere beim letzten Punkt nochmal Gedanken zu machen und eine andere Lösung anzubieten.
Und die Bemerkung kann ich mir nicht verkneifen: Man hat den Eindruck, dass LODAS bei der Entwicklung auf dem Abstellgleis steht. Wenn dem so sein sollte, dann sollte die DATEV das aber offen kommunizieren, damit die Anwender entsprechend reagieren können.
Danke und Gruß!
Genau der gleiche Abschnitt hat mich total verwundert. Der Export unter Auswertungen befürworte ich auch. Bei Prüfungen haben wir die letzten Auswertungen für die noch keine JahresDVD aller Mandanten erstellt wurde, als PDF vorgelegt.
So wollte ich das bei einer aktuellen LSt-Prüfung auch handhaben, die Prüferin hat jedoch auf die Vorlage einer Archiv-DVD bestanden.
Ich schließe mich dem Vorschlag von Herrn Hengl an, dass es eine Möglichkeit geben sollte, die Archiv-DVD vor Ort zu erstellen.
Meinetwegen muss man die Daten dazu aus dem RZ anfordern (und meinetwegen auch kostenpflichtig), aber das brennen sollte auch vor Ort möglich sein.