Hallo in die Runde.
Ich benötige jetzt mal eure Hilfe. Folgender Sachverhalt;
AN bezieht nach Ablauf von Krankengeld volle Erwerbsminderungsrente (vorerst befristet). Er darf aber weiterhin den Firmen-PKW nutzen, für den ihm bisher die normale 1%-Regelung abgerechnet wurde.
1. Wie verhält es sich nun, da das Arbeitsverhältnis ruht?
2. Wie rechne ich das in Lohn und Gehalt ab.
3. Ist dies steuer- u. sv-pflichtiges Entgelt.
4. AN war vor der Erkrankung freiwillig in der gesetzlichen KK versichert.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
LG Flocke 410
Hallo Flocke 410,
ein Arbeitnehmer ist seit längerem erkrankt und erhält nach dem Bezug von Krankengeld eine Rente wegen voller Erwerbsminderungsrente.
Hierfür steht Ihnen in Lohn und Gehalt der Ausfallschlüssel ER - Einstellung Krankengeld wegen voller Erwerbsminderungsrente zur Verfügung. Im Regelfall wird nach Ablauf von einem Zeitmonat eine DEÜV-Meldung mit Grund der Abgabe 34 - Abmeldung wegen Ende einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach Unterbrechung von länger als einem Monat erstellt.
Leider können wir Ihnen als DATEV keine rechtliche Auskunft darüber geben, ob es sich bei der Weiterzahlung des Firmenwagens um eine weitergewährte Arbeitgeberleistung handelt und ob diese steuer- und/oder sv-pflichtig abgerechnet werden muss.
Viele Grüße
Selina Heubeck
Personalwirtschaft
DATEV eG