Ich habe einen Mitarbeiter der ein Dienstrad ab 04/2020 hat. Das Pedelec soll als Gehaltsumwandlung abgerechnet werden. Abrechnung erfolgt mit LODAS.
In Dok.-Nr.: 1005927 vom 21.02.2020 unter "Gehaltsverzicht erfassen" steht Stammlohnart 202 Festbezug mtl. Verst. wählen. Unter Steuer/SV/UV ist 1 Bezüge steuer- u. sv-pflichtig eingestellt.
In Dok.-Nr. 5303259 vom 24.04.2019 unter "9 Privatnutzung ab 2019 steuerfrei" steht: " Dazu den abzurechnenden Betrag mit einer steuer- und SV-freien Lohnart erfassen, z.B. Stammlohnart 201".
was nehme ich denn nun ? 2020 oder 201 ?
Nächste Frage, was ist dann unter Register Kug einzustellen? Keine Berechnung, Soll-Entgelt (stunden und Betrag) oder Soll-Entgelt (nur Betrag) ?
Der Mitarbeiter befindet sich in Kurzarbeit seit 03/2020.
Hallo,
wie im Dokument 1005927 beschrieben, wird die Gehaltsumwandlung für das Pedelec mit der Stammlohnart 202 abgerechnet.
Im Dokument 5303259 unter Punkt 9 geht es um das Thema "neues Fahrzeug" mit gleichem Kennzeichen erfassen. Ist das Dokument 5303259 korrekt?
In das Sollentgelt fließen i.d.R. Lohnarten, die sv-rechtlich als laufender Bezug behandelt werden. Wenn diese ins Sollentgelt einfließen soll, dann wählen Sie Sollentgelt (nur Betrag).
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV EG