Kann man die Zahlungsaufträge, die von Lohn und Gehalt an die Bank übermittelt werden zur Freigabe im Portal nach erfolgtem Monatsabschluss noch einmal neu bereitstellen, wenn man z.B. das Weitergabedatum zu spät eingestellt hat oder muss man zwingend den Monatsabschluss oder gar die Abrechnungen wiederholen?
Wenn ich mich recht erinnere, hatte ich in einem der letzten DATEV-Infobriefe gelesen, dass der Monatsabschluss wiederholt werden muss.
Hallo,
damit Sie die Zahlungen erneut an das Rechenzentrum übermitteln können, muss die Lohnabrechnung sowie der Monatsabschluss in Lohn und Gehalt wiederholt werden.
Weitere Informationen finden Sie im Dokument SEPA-Zahlungen (SEPA-Dateien) für alle Mitarbeiter korrigieren und neu erstellen und im Servicevideo SEPA-Zahlungen in Lohn und Gehalt erneut erstellen oder korrigieren.