Hallo zusammen,
Der Altersentlastungsbetrag soll automatisch von DATEV LuG berücksichtigt werden. Leider sehe ich in den Abrechnungen der betroffenen Mitarbeiterin keine Unterschiede. Folgende Parameter sind hinterlegt:
1. Stammdaten > Personaldaten > persönliche Angaben: hier ist das Geburtsdatum (06.03.1960) hinterlegt
2. Das 64. Lebensjahr ist zu Beginn des Kalenderjahres erreicht
In den Abrechnungen 12/24 und 01/25 gibt es steuerlich keine Anpassung. Was kann ich noch tun damit der Entlastungsbetrag geltend gemacht wird?
Vielen Dank für die Hilfe!
Hallo,
durch das Hinterlegen des Geburtsdatums müsste Lohn und Gehalt den Altersentlastungsbetrag in Ihrem Fall automatisch berücksichtigen. Anhand Ihrer Angaben kann ich pauschal nicht beurteilen, warum es steuerlich keine Anpassung gibt.
Bitte wenden Sie sich dazu über einen der anderen Servicekanäle an uns.