Hallo,
ich habe mal eine ganz grundsätzliche Frage zum Thema Datenspeicherung im RZ. Wenn Mitarbeiter über Lohn und Gehalt abgerechnet werden landen diese Daten im Rechenzentrum. Nun stellt sich mir die Frage sollte ein Mitarbeiter kündigen und sein Recht auf Löschung seiner personenbezogenen Daten in Anspruch nehmen, wie und wann werden die Daten im RZ gelöscht.
Vielen dank für eure Mithilfe.
Hallo,
wenn jemand sein Recht auf Löschung seiner personenbezogenen Daten in Anspruch nimmt, gehen Sie in Lohn und Gehalt wie folgt vor:
Die Daten des aktuellen Jahres und der vergangenen 4 Jahre sind nicht löschbar.
Damit erfüllen Sie der Verpflichtung des Arbeitgebers, die personenbezogenen Daten eines Betroffenen zu löschen, wenn der Betroffene die Löschung zu Recht wünscht (Artikel 17 DS-GVO).
In Lohn und Gehalt gibt es keine Funktion, welche die Daten explizit im Rechenzentrum löscht. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich bei Bedarf über einen der weiteren Servicekanäle an uns.
Weitere Informationen finden Sie in den InformationsdokumentenMitarbeiterdaten löschen (Fenster) sowieEuropäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO): Basisinformationen.
Viele Grüße
Nina Schöneweis
Personalwirtschaft
DATEV eG
Vielen Dank für die Antwort.
es wäre nett, wenn Sie mir noch den Vorgang bzgl. Löschung personenbezogenen Daten im Bereich der FIBU beschreiben könnten? Wir erfassen hier sämtliche Daten von Kunden und Lieferanten.
Vielen Dank
Hallo,
in folgenden Dokumenten erhalten Sie Informationen, unter anderem bezüglich der Löschung von personenbezogenen Daten:
Datenschutz-Steckbrief Kanzlei-Rechnungswesen und zu diesem Programm installierbare Zusatzmodule
Datenschutz-Steckbrief Lohn und Gehalt
Beachten Sie bitte jeweils die Punkte 2.3 Informationen zu Speicherung und Löschung personenbezogener Daten und 3.2 Löschen besonders.
In LEXinform/Info-Datenbank finden Sie bei Bedarf für weitere relevante Programme die jeweiligen Datenschutz-Steckbriefe.
Bei weiteren Fragen bitte ich Sie, dass Sie ihr Anliegen in einem neuen Beitrag im betroffenen Programm-Bereich (z. B. Betriebliches Rechnungswesen) schildern.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Nina Schöneweis
Personalwirtschaft
DATEV eG