abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

DEÜV Abgabegrund 36

2
letzte Antwort am 27.08.2019 11:47:05 von c_volm
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
c_volm
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
1586 Mal angesehen

Hallo,

ein paar Mitarbeiter wechseln zum 01.09.19 in eine neue eigenständige Firma von uns - für sie ändert sich nichts, außer der Name ist etwas anders. Jetzt zu meinen Problem, wenn ich unter Beschäftigung - Zeitraum - Besonderheiten bei Austritt - Austritt wegen org. Gründen / Betriebsübergang eingebe nimmt es mir in der Abrechnung bei der DEÜV Meldung trotzdem Abgabegrund 30 und nicht 36. Warum und wie kann ich dies ändern? Ach so wir nutzen Lohn und Gehalt.

Danke im Voraus.

LG C. Volm

0 Kudos
Tags (1)
t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 2 von 3
1397 Mal angesehen

Hallo,

der Meldegrund 30 ist richtig. Wenn die Mitarbeiter aus dem einen Unternehmen ausscheiden und in ein anderes Unternehmen eintreten, dann muss ganz normal eine Abmeldung mit Grund 30 und eine Anmeldung mit Grund 10 erfolgen.

Der Meldegrund 36 wird Wechsel des Abrechnungssystems genutzt.

Das Ersteintrittsdatum könnte aus arbeitsrechtlichen Gründen (Betriebsübergang) ein anders sein und wäre entsprechend in LuG zu erfassen.

Viele Grüße

T. Reich

c_volm
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
1397 Mal angesehen

Danke für die schnelle Antwort.

0 Kudos
2
letzte Antwort am 27.08.2019 11:47:05 von c_volm
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage