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DATEV LODAS Entgeltkomponente Sonderzahlung

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letzte Antwort am 05.12.2024 07:51:34 von Kristin_Frohmeyer
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Tamara_Buchholz
Beginner
Offline Online
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Hallo zusammen,

 

wir arbeiten in DATEV-LODAS mit der Entgeltkomponente Sonderzahlungen und erfassen so das Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld für unsere Mitarbeiter, da es uns bei der Menge an Mitarbeitern viel Aufwand spart.

 

Nun ist aber leider bei den November-Abrechnungen bei allen Mitarbeitern ein Fehler unterlaufen, die Weihnachtsgeld erhalten haben und eine Pfändung am Laufen haben. Das Weihnachtgeld wurde voll bei der Ermittlung des pfändbaren Einkommens berücksichtigt, obwohl ja 750,00€ vom Weihnachtsgeld pfändungsfrei sind.

 

Wir haben das auch erst bemerkt als die Abrechnung schon verarbeitet war. Als Stammlohnart ist die 241 für das Weihnachtsgeld bei uns hinterlegt, was ja auch korrekt ist. Da wir uns nicht erklären konnten, wieso der Pfändungsfreibetrag dennoch nicht berücksichtigt wird, kam uns in den Sinn, dass das ja nur an der Entgeltkomponente Sonderzahlung liegen kann. Daher haben wir diese bei den betroffenen Mitarbeitern unterdrückt und stattdessen das Weihnachtsgeld über die Bewegungsdaten erfasst und siehe da wird der Pfändungsfreibetrag in Höhe von 750,00€ berücksichtigt.

 

Ist dieser Fehler bereits bekannt? Falls ja, gibt es hierzu schon eine Lösung?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Tamara Buchholz

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
153 Mal angesehen

Hallo Frau Buchholz,

 

ja, der Fehler ist uns bereits bekannt und wird von unserer Entwicklung geprüft.


Zum aktuellen Zeitpunkt können wir noch nicht sagen, wie dieser Fehler zustande kommt. Da sich die einzelnen Sachverhalte voneinander unterscheiden.


Ihr Vorgehen war richtig. Damit das Weihnachtsgeld bei der Abrechnung korrekt berücksichtigt wird, sind folgende Schritte notwendig:


Unterdrücken Sie die Sonderzahlung unter Personaldaten | Entgeltkomponenten | Sonderzahlungen mit dem Kontrollkästchen Unterdrückung. Buchen Sie anschließend den Einmalbezug mit der eigenen Lohnart manuell in den Bewegungsdaten.

 

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 05.12.2024 07:51:34 von Kristin_Frohmeyer
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