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DÜ-Formular LSt-Anmeldungen

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letzte Antwort am 12.04.2021 10:35:25 von Verena_Heinlein
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RKlebb
Einsteiger
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Liebs Datev-Team,

 

wir wollten bzw. müssen für einen Mandanten eine berichtigte Lohnsteuer-Anmeldung für das Jahr 2019 an das Finanzamt und wollten die Anmeldung über das Programm DÜ-Formular LSt-Anmeldung vornehmen.

 

Hier bekommen wir nun die Info, dass wir keine berichtigte LSt-Anmeldung erstellen können, da keine Erst-Anmeldung über die Datev erfolgt ist. Was aber in diesem Fall nicht richtig ist, da es sich hierbei um einem Mandanten-Übertrag handelt und der Vorberater somit die LSt-Anmeldungen über die Datev übermittelt hat.

 

Aber in Anbetracht dessen, dass das Übermitteln von Steueranmeldungen über Elster nur noch über die Elster-Webseite möglich ist, gehen wir doch davon aus, dass Datev als einer der größten Software-Anbieter in unserem Bereich die Möglichkeit bietet LSt-Anmeldungen, auch Berichtigungen, über das Programm DÜ-Formular LSt-Anmeldungen an das Finanzamt zu übermitteln. Egal, ob die Erst-Anmeldung über die Datev gesendet wurde oder nicht.

 

Wir sind eigentlich der Meinung, dass die Übermittlung einer berichtigten LSt-Anmeldung ohne Zusammenhang zu einem Datev-Lohnprogramm letztes Jahr funktioniert hat.

 

Das ist schon sehr enttäuschend. Also, unsere große Bitte an die Datev: Bitte das Programm zu anzupassen, dass auch berichtigte LSt-Anmeldungen gesendet werden können, ohne das die Erst-Anmeldung über die Datev erfolgt ist.

 

Vielen Dank im Voraus.

Regina Klebb

DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
209 Mal angesehen

Hallo Frau Klebb,


bei einer Berichtigung oder Korrektur der Lohnsteuer-Anmeldung über das Programm DÜ-Formular Lohnsteuer-Anmeldung wird die Zusammengehörigkeit der aktuellen Ordnungsbegriffe geprüft. Die Prüfung erstreckt sich dabei auf:

  • Beraternummer
  • Mandantennummer 
  • Steuernummer des Mandanten


Lohnsteuer-Anmeldung, die vor einem Mandantendatenübertrag vom abgebende Berater erstellt wurden, können aus diesem Grund nicht über das Tool berichtigt oder korrigiert werden. Ich kann Ihren Unmut verstehen, leider ist es technisch nicht möglich, diese Korrekturen über das Rechenzentrum durchzuführen. Nehmen Sie bitte in diesen Fällen, die Korrektur über Elster.de vor.

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 12.04.2021 10:35:25 von Verena_Heinlein
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