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DÜ Arbeitsbescheinigung (§312 SGB III) - #LN19413

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letzte Antwort am 14.11.2022 16:31:02 von Nina_Schöneweis
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Arwed
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Hallo in die Runde,

nachdem endlich alle Angaben korrigiert waren und die BEA ans Arbeitsamt eigtl. hätte raus gehen müssen, kommt nun aber nach der DÜ-Arbeitsbescheinigungen der Protokolleintrag #LN19413 , dass die Arbeitsbescheinigung gelöscht wurde. Ich verstehe nicht warum und was das bedeuten soll?

Ab 01.01.2023 müssen alle Bescheinigungen ja dann per DÜ raus gehen...hoffe es hat sich schon jmd. mehr damit auseinandersetzen (müssen).

Viele Grüße 
Arwed

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
345 Mal angesehen

Hallo,


bitte wenden Sie sich über einen weiteren Servicekanal an uns, damit wir Ihre individuellen Eingaben zur Arbeitsbescheinigung in Lohn und Gehalt überprüfen können.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 14.11.2022 16:31:02 von Nina_Schöneweis
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