Hallo liebe Community,
folgende Frage:
ein Mandant hat im Januar 2020 an seine Arbeitnehmer 150,-€ Erholungsbeihilfe ausbezahlt.
Ist es möglich die Corona-Sonderzahlung mit der November bzw. Dezember Lohnabrechnung in voller Höhe zu gewähren??
Liebe Grüße aus Bayern.
Hallo,
in welchem Zusammenhang die Erholungsbeihilfe mit der Corona-Sonderzahlung steht, können wir rechtlich leider nicht beurteilen.
Grundsätzlich können Sie seit der Version 11.18 von Lohn und Gehalt die Sonderzahlungen in Form von Zuschüssen mit der neuen Lohnart 5650 Corona-Prämie stfr. abrechnen.
Die Sonderzahlungen in Form von Sachbezügen können Sie seit Lohn und Gehalt 11.18 mit der neuen Lohnart 5660 Corona-Prämie SB,stfr. abrechnen. Die steuerfreien Sachbezüge sind nicht auf die Sachbezugsfreigrenze von 44 EUR anzurechnen.
Entsprechende Informationen zu diesem Sachverhalt finden Sie in dem Dokument 1008688 "Auswirkungen des Coronavirus auf die Lohnabrechnungen" unter Punkt 6.4.