Hallo, wir bezahlen seit Jahren auf freiwilliger Basis Weihnachtsgeld aus. Es muss ein Schreiben "freiwillige Gratifikation" vom AN unterschrieben werden. Wir haben keine vertragliche Vereinbarung über das Weihnachtsgeld und auch keinen Tarifvertrag. Das WG variiert nach Zugehörigkeit und Anwesenheit/Kranktage.
Die Frage ist jetzt: Kann man das Weihnachtsgeld teilweise durch die Corona-Sonderzahlung ersetzen? Zum Beispiel von 2.000 € Weihnachtsgeld, das der AN bekommen würde, machen wir daraus 1.000 € Corona-Sonderzahlung und 1.000 € sonstigen Bezug, der versteuert wird. Geht das?
Kann die Höhe der SZ zwischen den Arbeitnehmern unterscheiden?
Rechtlich darf das so nicht gemacht werden. Besser wäre das Weihnachtsgeld aus betrieblichen Gründen nicht zu zahlen und dies allen MA´s mitzuteilen, im Gegenzug aber die Coronabeihilfe zu zahlen.
Ob das Bestand bei einer Prüfung hat ist aber m.M.n. fraglich.