Hallo
ich habe folgende Situation:
Wir haben ein MA, war Corona Erkrank aber ohne Krankmeldung, nur mit Quarantäne Bescheinigung.
Welche Ausfallschlüssel soll ich bei ihm dann auswählen?
Arbeite ich im Kalender mit QA und im Monat Erfassung, die ausgefallene Lohn mit 5600 trage ich ein?
Dankeschön
Guten Morgen,
es gibt auf Mandantenebene unter dem Punkt "Tipps und Tricks" einen "Hilfs-Bot" zum Thema Corona. Da wird auch ausführlich auf das Thema Quarantäne, Berechnung und Erstattung eingegangen. Den sollten Sie mal durchlaufen.
Grundsätzlich, wenn ein Mitarbeiter infiziert ist und ein Anspruch nach § 56 IfSG besteht, ist QA zu buchen und mit den der Lohnarten 5600 und 3600 abzurechnen.
Viele Grüße
T. Reich
Hallo
ich habe den Dokumente durchgelesen.
Verstehe ich richtig, wenn er keine Krankmeldung hat, muss ich mit Ausfallschlüssel AQ arbeiten, trotz das er nicht Kontaktperson sondern selber erkrank war?!
Wegen Brutto Lohn: muss ich bei den Abrechnung beide Lohnart, also 5600 und 3600 auch verwenden.
Ich komme aber trotzdem nicht auf seine normale Brutto Gehalt.
Ich habe solche Fall noch nicht gehabt, und die Löhne mache ich noch nicht so lange....
Vielen Dank.
Hallo,
entscheidend ist, ob ein Arzt sagt, dass der Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt ist. Wenn nicht, gilt aus meiner Sicht die Absonderung, also Ausfallschlüssel QA.
Die Lohnart 5600 benötigen Sie für die Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge. Die Lohnart 3600 führt zur Auszahlung der Entschädigung nach § 56 IfSG. Es wird ein pauschaliertes Netto durch die LVO-Tabellen ermittelt. Sie werden daher in der Regel nicht auf den üblichen Auszahlungsbetrag kommen.
Viele Grüße
T. Reich
Ergänzend zu @t_r_ : Es sei denn, § 616 wurde nicht vertraglich ausgeschlossen 🙂