Hallo,
ich habe eine Frage zu dem Buchungssatz für Elektrofahrzeuge!
Die USt soll aus dem kompletten 1% abgeführt werden, aber weil es keine Erfassung gibt, wo das Programm erkennen kann, das es ein e-Fahrzeug ist (ich habe mich schon auf die Wunschliste 2019 setzen lassen, würde das wirklich sehr sinnvoll finden, weil es immer mehr werden, das es wirklich von Datev sinnvoll wäre, das vllt. wie jetzt beim Fahrrad umzusetzen!), über die Buchungsliste wird nur die 0,5% verbucht!
Jetzt zu meiner Frage, ich muss den Wert manuell einbuchen, aber wie buche ich das? handelsrechtlich ist es Aufwand und steuerrechtlich ist es neutral?!
Ich habe in den Dokumenten nachgelesen, aber da ist nie ein Bsp dabei, wie es verbucht werden soll!
Immer nur der Hinweis, dass die USt aus der Differenz auf das 1% gebucht werden soll, aber nicht wie?!
1755/8611
?/1755 Aufwand oder 8610? Was ist dann mit der Diff?
4152/8611
8610/4152?
Gibt es da einen Vorschlag seitens Datev?
Vielen Dank
Hallo,
im Programm Lohn und Gehalt greift aktuell leider noch keine automatische Ermittlung der Umsatzsteuer relevanten Werte für den Firmenwagen. Die gewünschte Verbuchung der Umsatzsteuer im Buchungsbeleg, kann daher in Lohn und Gehalt aktuell noch nicht durchgeführt werden.
Wie von Ihnen bereits geschildert, kann die fehlende Umsatzsteuer nur durch eine manuelle Korrektur in der Finanzbuchführung erfolgen.
Diese Information wird auch im Dokument 1004251 "Elektro-, Hybridelektrofahrzeuge und Elektrofahrräder über 25 km/h" unter Punkt 2 als Hinweis aufgeführt.
Welche FIBU-Konten für die Verbuchung anzusprechen sind, können wir standardmäßig nicht beurteilen.
Halten Sie hierzu bitte mit Ihrer Finanzbuchhaltung Rücksprache, um zu klären, welche Konten zu verwenden sind.
Viele Grüße aus Nürnberg
Darlene Pfahler
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Pfahler,
bei den e-Bike wird die Differenzbuchung von der Umsatzsteuer aber auch automatisch gemacht, oder?
Und das schon letztes Jahr und die gesonderte Erfassung für die e-bike in L+G gibt es doch erst ab 2020.
Soweit ich das jetzt sehe bzw. im Infobrief gelesen habe!
Dann könnte doch Datev im Lexinform auch Buchungsvorschläge und Beispiele bringen!
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
bei der Abrechnung von Firmenfahrrädern, gibt es verschiedene Konstellationen, die jeweils eine unterschiedliche Betrachtung der Umsatzsteuer auslösen.
In dem Dokument 1007748 "Überlassung von Firmenrad, E-Bike und Pedelec - Hintergrund" wird diese Thematik aufgegriffen und anhand eines Schaubildes konkret erläutert.
Je nachdem, um welchen Sachverhalt es sich bei der Abrechnung des Firmenfahrrades handelt, finden Sie in folgenden Dokumenten Informationen zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung und der Verbuchung für die Finanzbuchhaltung:
1008101 "(Elektro-) Fahrrad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn abrechnen - Beispiele für Lohn und Gehalt" , Punkt 1 "Über dieses Dokument", im Infokasten "Vorteile der Abrechnung als Firmenrad". Für die jeweiligen Anlagebeispiele werden dann auch Buchungsvorschläge aufgeführt.
1008102 "(Elektro-) Fahrrad mit einer Gehaltsumwandlung abrechnen - Beispiele für Lohn und Gehalt" , Punkt 3.3 "Umsatzsteuerliche Betrachtung". Auch hier werden für die aufgeführten Beispiele anschließend Buchungsvorschläge aufgezeigt.
1004251 "Elektro-, Hybridelektrofahrzeuge und Elektrofahrräder über 25 km/h" , Punkt 3 "Vorgehen", Infokasten "Umsatzsteuerliche Betrachtung bei reduziertem Brutto-Listenpreis".
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter.
Viele Grüße aus Nürnberg
Darlene Pfahler
Personalwirtschaft
DATEV eG