Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben mit welcher Stammlohnart/Nettoabzug ich am besten Bußgelder die der AG für den AN zahlt, abrechnen kann.
Behandelt Ihr die Bußgelder bereits als "Bruttobetrag" oder rechnet Ihr hoch?
Viele Grüße
Sarah
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
wenn der AG dem AN die Kosten voll ersparen will, müssen Sie die Stamm-Lohnart 230 nehmen (=hochrechnen). Wenn der AN zumindest die anfallende Steuer und SV tragen soll, dann 202. Und dann natürlich auch im Netto den Bußgeldbetrag wieder abziehen.
Wenn der AG nur "auslegt", der AN aber den Betrag voll tragen soll, dann nur im Netto abziehen, also mit LA 9000 bzw. nachfolgende.
LG
VM
Hallo Sarah,
für Bußgelder würde ich eine Stamm-Netto-LA kopieren + neu beschriften und üb.Bewegungsdaten mit Minuszeichen den Betrag erfassen. In den Fibu-Auswertungen sollte unter " Kontozuordnung " dann dasselbe Konto angegeben sein, unter welches der Aufwand gebucht wurde, so dass Soll + Haben ausgeglichen sind.
Viele Grüße
Helga Märkl
Vielen Dank!
Vielen Dank, auch das werde ich testen.