Hallo alle Zusammen,
ich habe zwei Fragen in Lodas Kurzarbeitergeld und benötige dringend Hilfe.
Mein Mandant zahlt für Januar KUG. Das ist alles hinterlegt, da er im letzten Jahr bereits mal KUG bezahlt hat. Jetzt ist eine Mitarbeiterin (Stundenlohn) bis 11.01.17 krank mit Krankengeld. Ich habe in den Fehlzeiten bis 31.12.2016 Krankentagegeld bei Krankheit eingegeben und vom 01.01.17 bis 11.01.2017 KUG/S-KUG krank. In der Liste Bruttosoll-/istentgelt KUG bringt mir die Probeabrechnung
Stundenlohn xxxx
+fiktives Entgelt aus Kurzarbeitergeld xxxx
+fiktives Entgelt aus Krankengeld in Höhe KUG xxxx
tarifliche Arbeitszeit xxxx
Ist das jetzt so richtig eingetragen?
Bei einer Mitarbeiterin habe ich noch 1 Tag Kind krank. Kind krank habe ich in Peronaldaten Beschäftigung, Fehlzeiten eingetragen. Ebenso die Arbeitszeit unter Monatliche Sollarbeitszeit. Nun bringt es mir in der Liste Bruttosoll-/istentgelt KUG:
Stundenlohn xxxx
+autom. Aufstockung auf tarifliche Sollstunden xxxx
+fiktives Entgelt aus Kurzarbeitergeld xxxx
tarifliche Arbeitszeit xxxx
Ist dies so korrekt mit der Aufstockung oder muss ich die monatlichen Sollstunden bei der Mitarbeiterin um den einen Tag kürzen, denn das Kind krank wird ja von der Krankenkasse übernommen?
Viele Grüße von
Anett Diestel
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Diestel,
hier die Antworten zu Ihren Fragen:
1. Mitarbeiter bis 11.01. krank
Wenn der Mitarbeiter bis 11.01. krank war, hinterlegen Sie bis zu diesem Zeitpunkt eine Fehlzeit mit dem Grund „Krankentagegeld bei Krankheit oder Kur“. Es sollte keine KUG-Buchung in diesem Zeitraum erfolgen, da der Mitarbeiter ohne Lohnfortzahlung (oder besser „mit Krankengeld“) unterbrochen ist.
Ab dem 12.01. ist die Unterbrechung dann mit dem Grund „KUG/S-KUG Krank“ zu erfassen. Die Stunden hierfür können Sie mit der Stammlohnart 413 über das Kalendarium buchen. Der Unterbrechungszeitraum „Krankengeld bei
Krankheit oder Kur“ wird in der Liste „Brutto Soll-/Istentgelt KUG“ aufgestockt.
2. Mitarbeiter mit Unterbrechung „Kind krank“
Es ist richtig, den Tag in den Fehlzeiten zu hinterlegen. Die Aufstockung ist korrekt, da die Arbeitszeit nicht um den Unterbrechungszeitraum gekürzt werden darf.
Mit freundlichen Grüßen
Sandra Rüdinger
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Rüdiger,
Vielen Dank für Ihre Hilfe. Ich hatte mich über die Aufstockung der Stunden gewundert. Habe aber zwischenzeitlich gelesen, dass die Aufstockung in den Sollstunden richtig ist. Im 1. Fall habe ich vom 01.01. bis 11.01.2017 die Unterbrechnung KUG/S-KUG Krank mit Stammlohnart 413 geschlüssel, ab 12,.01.2017 war die Mitarbeiterin dann wieder tätig. Ich denke und hoffe es passt jetzt alles so.
Mit freundlichen Grüßen
Anett Diestel