Liebe Community,
mehrere Berliner Mandanten sind bereits an uns herangetreten und fragten, wie die Abrechnung erfolgt, wenn sich unsere Mandanten (Ärzte) und deren Angestellten als freiwillige Impfhelfer aufstellen lassen. Der Arzt erhält wohl 120,00 €/Stunde und die Arbeitnehmer 60,00 €/Stunde. Weiß jemand, wer hier wen bezahlt und ob steuer-/sv-pflichtiger Lohn entsteht? Handelt es sich hier um eine Aufwandsentschädigung?
Danke
Torsten Kalb
Berlin
Hallo Herr Kalb,
diese Frage kann ich Ihnen leider nicht beantworten, da wir Sie zu rechtlichen Gegebenheiten nicht beraten dürfen. Bitte wenden Sie sich zur Klärung an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Guten Tag,
diese Frage kann Ihnen nur derjenige Beantworten, der die Bezahlung vornimmt bzw. derjenige der hier eine eventuelle "Tätigkeit" aufnimmt.
Ich gehe nicht davon aus, dass die Ärzte "eingestellt" werden möchten, eventuell als kurzfristige Beschäftigte.
Ich vermute, dass es sich um Aufwandsentschädigung oder Honorare handelt.
Aber so ohne jegliche Vereinbarung etc. kann man das ja nur vermuten.
LG