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Betriebliche AV Direktversicherung und Arbeitgeberpflichtzuschuss

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letzte Antwort am 26.01.2022 14:41:40 von geissa
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geissa
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Hallo,

 

ein Mitarbeiter hat 2 Verträge in Direktversicherung zur BAV. Ein Vertrag seit 2015 mit 100,-€ und einen zweiten mit 184,-- €.

 

Bisher wurde auf der Lohnabrechnung ausgewiesen:

 

LA 3040 Betr. AV.AN fld. Geh.Ver              LLN                 -284,-- €

LA 4700 Betr.AV AG lfd.ST-frei                  FFN                  284,-- €

 

 

Netto-Abzüge

LA 9820 Pensionskasse/Direktvers.                                  -284,-- €

 

Nun habe ich zum 01.01.2022 mit der Versicherung telefoniert und bestätigt bekommen, dass wir den AG-Zuschuss

vom bisherigen Beitrag abziehen dürfen damit die Beitragsfreiheit gewährleistet ist. Die Änderungen habe ich soweit mit den entsprechenden Lohnarten eingegeben.

Da ich mit BAV noch keine Erfahrung in der Lohnabrechnung habe, wäre ich sehr dankbar, wenn mir jemand die Abrechnung prüft, ob ich hier alles richtig gemacht habe. Die aktuell abgeänderte Probeabrechnung im Anhang.

 

Vielen Dank

 

Mit freundlichen Grüßen

 

geissa

 

Sailor
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Hallo Geissa,

 

bis auf die Beträge sieht es richtig aus. Ich komme auf 284,-- €

 

Ich würde rechnen: 284,-- . 115 x 100 = 246,96 € Umwandlung

246,96 x 15 % = 37,04 € AG Pflichtzuschuss

 

Viele Grüße

Sailor

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Sailor
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nein sorry, falsche Werte!

 

muss heissen: 282,00 : 115 x 100 = 245,22

245,22 x 15 % = 36,78

= zusammen 282,--

 

Gruß Sailor

geissa
Einsteiger
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Hallo Sailor,

 

den Betrag habe ich nach Rücksprache mit der Versicherung auf 282,--€ angepasst, da ab 2022 nur noch 282,-- statt der bisherigen 284,-- beitragsfrei sind. Die Versicherung hat zugestimmt!

 

Vielen Dank aber für die Rückinfo 🙂

 

Gruß

 

geissa

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geissa
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Hallo Sailor,

 

ich hab's mir jetzt auch nochmal angeschaut, aber ich muss doch nochmal die Werte anschauen,

 

Danke 

 

geissa

TN
Fachmann
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@geissa den Betrag habe ich nach Rücksprache mit der Versicherung auf 282,--€ angepasst, da ab 2022 nur noch 282,-- statt der bisherigen 284,-- beitragsfrei sind. Die Versicherung hat zugestimmt!

 

Dazu eine für uns spannende Frage: Fand die Anpassung per Umwidmung der Police statt (also Änderung des Rechenzins' auf die aktuelle Höhe)?

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geissa
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Das ist eine gute Frage!

 

Die Mitarbeiterin der Versicherung schickt uns wohl eine Änderung zu.

Was angepasst wird kann ich erst bei Vorlage sagen. Dennoch werde ich mich jetzt umgehend nochmals mit der Versicherung in Verbindung setzen, vielleicht lässt sich gleich noch etwas klären.

 

Gruß 

 

geissa

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TN
Fachmann
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Bin sehr gespannt! Wenn man mal bedenkt, dass aus möglichen 4% plötzlich nur noch 0,25% geworden sein könnten...  

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geissa
Einsteiger
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Hallo TN,

jetzt verunsichern Sie mich aber doch nochmal sehr!!!

auf welchen Betrag beziehen Sie sich mit 0,25%?

Ich möchte hier nochmal ganz klar zum Ausdruck bringen, dass ich in der ganzen Angelegenheit Direktversicherung in der Lohnabrechnung neu bin!!!

Ich nehme wirklich gerne jede Hilfe an um keinen Fehler zu machen!!

Muss ich Ihrer Meinung nach mit dieser Regelung ab 01.01.2022 evtl. gar nichts an meinen bisherigen Lohnabrechnungen ändern weil wir davon gar nicht betroffen sind? Die verschiedenen Mitarbeiter bei der Versicherung, die ich gestern in der Leitung hatte, haben mir im Detail nicht wirklich weiterge- holfen.

 

geissa

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TN
Fachmann
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Ich befürchte, dass der Sachverhalt bAV recht große Haftungsrisiken birgt. Gibt es vielleicht erfahrene Kollegen, die Sie einbeziehen können?

 

Weil hier - in Unkenntnis und nicht in böser Absicht - sehr viel Geld versenkt werden kann, führen bei uns nur in der Thematik stehende Kollegen die bAV-Abrechnungen durch.

 

Gemeint war der Rechenzins, mit dem eine Police abgeschlossen wurde. Das waren mal etwa 4% Ende der 90er Jahre und heute sind es wohl nur noch 0,25%

 

Und gerechnet auf den Auszahlungsbetrag können da so einige tausend Euro Fehlbetrag zustande kommen.

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geissa
Einsteiger
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Nachricht 11 von 13
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Leider habe ich in der Lohnbuchhaltung gar keinen Kollegen und bin alleine auf mich gestellt. Die Mitarbeiterin bei der Versicherung kümmert sich ver- mutlich wenig um meine steuerlichen Angelegenheiten - wenn der Vertrag erst mal vom Tisch ist, wird das meiste erledigt sein.

 

Vielleicht ist es am besten, unseren Steuerberater hinsichtlich der ganzen Angelegenheit zu kontaktieren. 

 

Vielen Dank 

 

geissa

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TN
Fachmann
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Gern geschehen - es wäre ja leider im Interesse der Versicherung, mit einem wesentlich geringeren Rechenzins auszahlen zu müssen - und bei uns hat es viele Telefonate mit den (Fachabteilungen!) der Versicherungen gebraucht, bis die Mandanten verlässliche Unterlagen bekamen. Beim Sachverhalt der Zillmerung war das übrigens der gleiche Fall...

Wenn Sie Einzelkämpfer sind, empfiehlt sich vielleicht ein Seminar zur bAV, z. B. bei Markus Stier - auch in diesem Thema ein Experte.

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geissa
Einsteiger
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Ich habe soeben mal bei unserem Steuerberater angerufen.

Die Mitarbeiterin schaut jetzt mal über die Lohnabrechnung drüber. Den Sach- verhalt sende ich ihr nochmal. 

Danke dass sie kritisch aufmerksam reagiert haben.

Hoffentlich bekommen wir die Angelegenheit damit hin.

Vielen Dank nochmals

 

geissa

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letzte Antwort am 26.01.2022 14:41:40 von geissa
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