Hallo Zusammen,
unser Mandant, eine Zahnarztpraxis, hat seinen Betrieb zum 31.12.2022 aufgegeben und an den Nachfolger übergeben. Die Mitarbeiter wurden bei uns im L+G alle abgemeldet und eine Meldung zur Betriebsaufgabe abgesendet.
Nun möchte der Mandant jedoch weiter seine Ehefrau abrechnen (Hintergrund ist ein Wertguthabenaufbau) und wir wollten eigentlich einen neuen Betrieb für ihn anmelden (der Betrieb wird nur für 5 Monate benötigt, da die Ehefrau dann in Rente geht). Die Ehefrau erhielt von der Deutschen Rentenversicherung den Hinweis, dass ihr Gehalt weiter unter der alten Betriebsnummer abgerechnet werden kann/sollte, da es sonst später Übertragungsschwierigkeiten mit dem Wertguthaben gäbe.
Nun darf man ja laut Datev-Hilfe den Beschäftigungsbetrieb nicht einfach wieder aktivieren (also das Kontrollkästchen deaktivieren). Was kann ich denn jetzt tun? Einen neuen Mandanten anlegen, so wie ich es ohnehin wollte, aber mit der alten Betriebsnummer? Oder gibt es da irgendwelche weiteren Probleme, die ich jetzt noch nicht sehe?
Vielen Dank schon mal im Voraus für die Hilfe.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Weiß da keiner was? Das Problem ist wahrscheinlich zu speziell 😪
Hallo,
programmtechnisch können Sie einen neuen Mandant mit der alten Betriebsnummer anlegen oder den bestehenden Mandant weiterhin verwenden. Ich sehe aktuell keine konkreten Probleme.
Kann hierzu noch jemand aus der Praxis unterstützen?
Hallo Frau Schönweis,
wenn ich den bestehenden Mandanten weiter verwende muss ich aber ja den Betrieb wieder aktivieren - lt. Datev-Hilfe darf man das aber nicht 😞
Falls das doch geht würde ich einfach seiner Ehefrau (die auch vorher schon in dem Betrieb eingestellt war) ein neues Eintrittsdatum verpassen (01.01.2023) und dann entsprechend für die nächsten 5 Monate nur sie abrechnen. Das wäre natürlich am einfachsten.
Hallo,
in dieser Situation ist es wohl am besten den Betrieb wieder zu aktivieren.