Hallo,
ein niederländischer Arbeitnehmer wird in einem deutschen Unternehmen mit Sitz in Deutschland angestellt.
Er soll in den Niederlanden arbeiten.
Alle 6 Wochen wird er für eine Woche (5 Tage am Stück) nach Deutschland kommen und hier arbeiten.
Wir sind der Meinung, dass die Abführung der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsabgaben
in den Niederlanden stattfinden müsste. Also müsste der Mandant ein niederländisches Steuerbüro
beauftragen und den Arbeitnehmer dort zukünftig abrechnen lassen.
Müssen wir den Arbeitnehmer im DATEV anlegen und mit dem Personengruppenschlüssel
190 abrechnen, damit er während seines Aufenthalts in Deutschland gesetzlich unfallversichert
ist? Wir sind der Meinung ja.
Vielen Dank für die Hilfe und Grüße
Martina K.
Hallo Martina K.,
rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten.
Bitte halten Sie Rücksprache mit der zuständigen Institution.