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Besteuerung und Verbeitragung in den Niederlanden / Gesetzliche Unfallvers. (P-Grp.-Schl. 190?) in Deutschland

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letzte Antwort am 12.01.2024 15:57:47 von Jacqueline_Schön
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Martina_K
Beginner
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Hallo,

ein niederländischer Arbeitnehmer wird in einem deutschen Unternehmen mit Sitz in Deutschland angestellt.
Er soll in den Niederlanden arbeiten.
Alle 6 Wochen wird er für eine Woche (5 Tage am Stück) nach Deutschland kommen und hier arbeiten.

Wir sind der Meinung, dass die Abführung der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsabgaben
in den Niederlanden stattfinden müsste. Also müsste der Mandant ein niederländisches Steuerbüro
beauftragen und den Arbeitnehmer dort zukünftig abrechnen lassen.

Müssen wir den Arbeitnehmer im DATEV anlegen und mit dem Personengruppenschlüssel
190 abrechnen, damit er während seines Aufenthalts in Deutschland gesetzlich unfallversichert
ist? Wir sind der Meinung ja.

Vielen Dank für die Hilfe und Grüße

Martina K.

DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
47 Mal angesehen

Hallo Martina K.,


rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten.


Bitte halten Sie Rücksprache mit der zuständigen Institution.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 12.01.2024 15:57:47 von Jacqueline_Schön
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