Hallo,
die Bescheinigung 314 ist die Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Elterngeld gem. § 9 BEEG. Bei der Bescheinigung 315 handelt es sich um die Arbeitgeberbescheinigung Teilzeitverdienst/Mutterschaftsgeldzuschuss zum Antrag auf Elterngeld gem. § 9 BEEG.
Ein bundeseinheitlicher Vordruck für die beiden Bescheinigungen besteht nicht, jedes Bundesland hat eigene Vordrucke. Die vorliegenden Formulare enthalten alle Angaben, die vom Arbeitgeber nach § 9 BEEG verlangt werden können.
Für die für Ihr Bundesland aktuellen Antragsunterlagen wenden Sie sich bitte an die zuständige Elterngeldstelle.
Vielen Dank!
Hallo,
braucht man die Bescheinigungen bei einer in Vollzeit Beschäftigten Antragstellerin beide, oder nur die 314?
Auf 315 steht ja im Prinzip dasselbe wie auf 314.