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Bescheinigung Teilzeitverdienst Elterngeld

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letzte Antwort am 19.09.2022 19:47:58 von T_DalMagro
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holzwarth
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Warum bescheinigt mir Lodas bei der BEEG § 9 (315) nur die letzten 6 Monate? Den Zeitraum habe ich richtig eingeben.

 

Gibt es hier einen Unterschied zur Bescheinigung 314 Verdienstbesch. Elternzeit? 

 

Vielen Dank!

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 4
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Hallo,


die Bescheinigung 314 ist die Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Elterngeld gem. § 9 BEEG. Bei der Bescheinigung 315 handelt es sich um die Arbeitgeberbescheinigung Teilzeitverdienst/Mutterschaftsgeldzuschuss zum Antrag auf Elterngeld gem. § 9 BEEG.


Ein bundeseinheitlicher Vordruck für die beiden Bescheinigungen besteht nicht, jedes Bundesland hat eigene Vordrucke. Die vorliegenden Formulare enthalten alle Angaben, die vom Arbeitgeber nach § 9 BEEG verlangt werden können.


Für die für Ihr Bundesland aktuellen Antragsunterlagen wenden Sie sich bitte an die zuständige Elterngeldstelle.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
holzwarth
Einsteiger
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Vielen Dank!

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T_DalMagro
Beginner
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Hallo,

braucht man die Bescheinigungen bei einer in Vollzeit Beschäftigten Antragstellerin beide, oder nur die 314?

Auf 315 steht ja im Prinzip dasselbe wie auf 314.

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letzte Antwort am 19.09.2022 19:47:58 von T_DalMagro
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