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Bescheinigung Nebeneinkommen bei Verdienst im Übergangsbereich

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letzte Antwort am 16.11.2022 16:03:28 von pogo
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LisaBo
Beginner
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Nachricht 1 von 3
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Ein Mitarbeiter benötigt eine Bescheinigung über Nebeneinkommen nach § 313 SGB III. Er erhält eine Vergütung von 800 €/Monat, also im Midijob-Bereich. Über den Programmpunkt LODAS/Bescheinigungen wurde das Dokument generiert. Im Feld "Nebeneinkommen brutto" wurde richtig das entsprechend geminderte beitragspflichtige Entgelt im Übergangsbereich (684,79 €) ausgewiesen. Von diesem Betrag werden die sv-rechtlichen Beträge (85,06 €) abgezogen und das Ergebnis als "Nebeneinkommen netto" ausgewiesen (599,73 €).

Ist das so richtig? Der tatsächliche Nettoverdienst lt. Gehaltsabrechnung beträgt doch 714,94 €. Müsste nicht dieser höhere Betrag bescheinigt werden?

 

Ich hoffe, es kann jemand helfen - vielen Dank im Voraus.

DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
388 Mal angesehen

Hallo,


rechtlich können wir Sie hier nicht beraten.


Bitte halten Sie Rücksprache mit der zuständigen Institution, welcher Wert bescheinigt werden soll und erstellen Sie die Bescheinigung dann ggf. manuell. 

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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pogo
Experte
Offline Online
Nachricht 3 von 3
377 Mal angesehen

In der Datensatzbeschreibung steht, wie das laufende Brutto und Netto zu berechnen ist.

Such einfach nach SVBREGLF

 

Wird ein Bruttoarbeitsentgelt erzielt, das innerhalb der Gleitzone im Niedriglohnbereich liegt, ist das
nach der besonderen Formel ermittelte Gleitzonenentgelt anzugeben. (Das Gleitzonenentgelt ist anzugeben.)

und

 

Zur Berechnung des laufenden Nettoentgelts sind die auf das Bruttoarbeitsentgelt
(SVBREGLF) entfallenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abzuziehen

 

Da beim Nettoentgelt keine weitere Besonderheit bei der Berechnung aufgeführt ist, scheint die Bescheinigung, wie sie erstellt wurde, richtig zu sein.

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letzte Antwort am 16.11.2022 16:03:28 von pogo
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