Hallo zusammen,
ich habe den folgenden Fall:
Beschäftigte in Teilzeit (Minijob) beim gleichen Arbeitgeber: Wird auf 2. Personalnummer wird schwanger (Verdienst über 390 €) In 1. Personalnummer ist sie in Elternzeit. Die Elternzeit läuft weiter.
Ich würde jetzt das Beschäftigungsverbot mit den Gehalt des Minijobs (welches sie das regulär verdienen würde) auf den Minijob melden.
Sobald der Mutterschutz beginnt nehme ich die Mutterschaft aus dem Nebenjob und melde diese nauf der 1. Personalnummer.
Was meint die Community?
Herzliche Grüße
Babs
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo zusammen,
rechtlich müssen Sie dies bitte mit der Krankenkasse abklären, denn vermutlich ist die Elternzeit zu beenden.
Die Damen und Herren von der Krankenkassen können Ihnen dies sicherlich beantworten.
Hallo Zusammen,
eine Arbeitnehmerin in Elternzeit, wird beim gleichen Arbeitgeber, eine geringfügige Beschäftigung aufnehmen.
Muss ich eine 2. Personalnummer vergeben. Mir ist so als wenn ich vor kurzem gelesen habe, das man das nicht mehr so handhaben soll. Hat da jemand Erfahrung mit? Betrifft Lohn und Gehalt.
LG Hanni
Ich wüsste nicht, wie es organisiert werden könnte, dass ohne 2. PNR der Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse hins. der EZ gewährleistet ist und für den Minijob die Knappschaft angesprochen werden kann.
Meiner Kenntnis nach müsste dann noch die vorzeitige Beendigung der EZ seitens der AN beim AG beantragt werden, da sonst wohl kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht.
Falls ich diesbezüglich mehr weiß melde ich mich, danke erstmal!
LG Hanni