Hallo liebe Community,
bin etwas ratlos und hoffe auf diesem Weg eine Lösung zu finden:
Konkret geht es um die März-Abrechnung bei totalem Beschäftigungsverbot ab 02.03.20 und "neuem" Arbeitsvertrag (weniger Stunden + weniger Gehalt) bei demselben Arbeitgeber ab 01.03.20.
Hier die Eckdaten:
Schwangerschaft 1:
Mutterschutzfristen: 13.02.18-30.05.18
Elternzeit: 31.05.18-03.04.20
Schwangerschaft 2:
Mutterschutzfristen: 14.05.20-20.08.20
Beschäftigungsverbot ab 02.03.20
Aufgrund des "neuen" Arbeitsvertrages, der am 07.06.19 geschlossen wurde, habe ich die Elternzeit für das 1. Kind auf den 29.02.20 im Programm beendet.
Nun stellt sich die Frage, wie das Gehalt für den März berechnet wird?
Aus dem Durchschnitt der letzten 3 Monate vor der ersten Schwangerschaft?
Oder 1x Gehalt aus dem "neuen" Vertrag und 2x Gehalt aus dem "alten" Vertrag, geteilt durch 3?
…. verstehe auch nicht, den Sinn des "neuen" Arbeitsvertrages, denn lt. Unterlagen hätte die Mitarbeiterin ja dann zwei Arbeitsverhältnisse bei demselben Arbeitgeber???
Fragen über Fragen …
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
wenn die Arbeitnehmerin während der Elternzeit wieder in Mutterschutz geht, kann dies auch über die gleiche Personalnummer erfasst werden. Die Neuanlage einer Personalnummer ist hierfür nicht notwendig.
Vorgetragen werden muss das Entgelt der letzten drei Monate vor der Elternzeit.
Informationen hierzu finden Sie im Dokument 1021680 unter dem Punkt: Zuschuss zum Mutterschaftsgeld während einer bestehenden Elternzeit.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG