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Beschäftigungsbetriebe: LSt, KK etc.

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letzte Antwort am 21.02.2025 08:07:34 von NadineM
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NadineM
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Hallo Zusammen,

ich stehe gerade auf dem Schlauch.

 

Habe gleich mehrere Lohnmandate für's neue Jahr bekommen. 

Einmal Hauptniederlassung West mit selbstständiger Niederlassung Ost und Hauptniederlassung West mit unselbstständiger Niederlassung Ost.

 

Soweit ich jetzt verstanden habe, muss ich für die 

  • selbstständige Niederlassung einen Beschäftigungsbetrieb anlegen mit eigener Betriebsnummer und eigenem Betriebsstättenfinanzamt Ost für die Lohnsteuer. dann die Mitarbeiter entsprechend der Betriebsstätte zuordnen.
  • unselbstständiger Niederlassung lediglich bei den Krankenkassen der Mitarbeiter Rechtskreis Ost angeben.

Ist das so korrekt oder übersehe ich irgendwas?

 

Schönen Wochenstart!

DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


in unserem Hilfe-Dokument: Beschäftigungsbetriebe erfassen - Beispiele für LODAS finden Sie eine Anleitung, wie Sie Beschäftigungsbetriebe in LODAS erfassen können.


Rechtlich können wir Sie nicht beraten.


Bitte halten Sie bei Fragen Rücksprache mit der zuständigen Krankenkasse.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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NadineM
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Nachricht 3 von 5
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Hallo Frau Schön,

 

dieses Dokument habe ich mir schon durchgelesen. Aber aus diesem geht für mich nicht hervor, ob Beschäftigungsbetriebe im Programm Lodas für jede Niederlassung angelegt werden müssen oder eben nur bei selbstständigen Niederlassungen.

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 5
82 Mal angesehen

Hallo,


rechtlich können wir dies nicht beurteilen - halten Sie hierzu bitte Rücksprache mit dem zuständigen Finanzamt.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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NadineM
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Nachricht 5 von 5
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Dann anderes gefragt, für was gibt es überhaupt die Option extra Beschäftigungsbetriebe im Lodas anzulegen?

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letzte Antwort am 21.02.2025 08:07:34 von NadineM
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