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Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer - kein Grenzgänger!

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letzte Antwort am 18.05.2023 19:49:10 von vw
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DrBundP
Beginner
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Hallo zusammen, 

 

kann mir jemand bei folgendem Fall behilflich sein?:

 

Unser Mandant, der seinen Firmensitz in Deutschland hat, möchte einen Arbeitnehmer beschäftigen. Der Wohnsitz des Arbeitnehmers ist in Österreich (kein Grenzgänger!). Er wird lediglich in Österreich tätig sein.

Der gewöhnliche Aufenthalt ist ebenfalls in Österreich.

 

Der Arbeitnehmer möchte weiterhin seine Beiträge in die Rentenkassa Österreich einzahlen.

 

Vermutlich muss er jedoch in Deutschland seine Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

 

Wie sieht das steuerlich aus?

 

Hat da jemand Erfahrungen?

 

Vielen Dank für jede Hilfe!

 

 

vw
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 2
331 Mal angesehen

Guten Abend,

diese Frage lässt sich hier pauschal m.E. nicht beantworten.

Beigefügte FAQ der TK können eine erste Orientierung sein. Ich empfehle in dieser Sache die Kontaktaufnahme mit der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA).

 

https://www.tk.de/firmenkunden/versicherung/tk-service-ausland/beschaeftigung-auslaendischer-mitarbeiter-2032302

 

Zur Frage der Steuern sollte das Betriebsstättenfinanzamt Auskunft geben können.

 

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
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letzte Antwort am 18.05.2023 19:49:10 von vw
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