Hallo zusammen,
kann mir jemand bei folgendem Fall behilflich sein?:
Unser Mandant, der seinen Firmensitz in Deutschland hat, möchte einen Arbeitnehmer beschäftigen. Der Wohnsitz des Arbeitnehmers ist in Österreich (kein Grenzgänger!). Er wird lediglich in Österreich tätig sein.
Der gewöhnliche Aufenthalt ist ebenfalls in Österreich.
Der Arbeitnehmer möchte weiterhin seine Beiträge in die Rentenkassa Österreich einzahlen.
Vermutlich muss er jedoch in Deutschland seine Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
Wie sieht das steuerlich aus?
Hat da jemand Erfahrungen?
Vielen Dank für jede Hilfe!
Guten Abend,
diese Frage lässt sich hier pauschal m.E. nicht beantworten.
Beigefügte FAQ der TK können eine erste Orientierung sein. Ich empfehle in dieser Sache die Kontaktaufnahme mit der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA).
Zur Frage der Steuern sollte das Betriebsstättenfinanzamt Auskunft geben können.
Gruß, vw