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Berichtigung VJ besondere Lohnsteuerbescheinigung

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letzte Antwort am 10.10.2017 10:33:48 von Katharina_Dietl
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andi1989
Aufsteiger
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Hallo zusammen,

es gibt in unserer Kanzlei

folgenden Knackpunkt

AN 1 Grenzgänger Frankreich Austritt 31.12.16

AN 2 Grenzgänger Frankreich Austritt 31.12.16

Die Abmeldungen wurden beide mit der Januar 2017 Abrechnung rückwirkend abgemeldet.

Jetzt haben wir für diesen Mandanten einen Brief vom Finanzamt erhalten in diesem geschrieben wird, dass die besondere elektronische Lohnsteuerbescheinigung nicht oder fehlerhaft übermittelt wurde.

Für Mitarbeiter 1 wurde eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung mit LSt-Klasse 0 erstellt und übermittelt. Für Mitarbeiter 2 wurde keinerlei elektronische Lohnsteuerbescheinigung erstellt obwohl Haken bei DÜ drin war. Bei beiden habe ich heute noch nachträglich in 2016 steuerfrei und das Bundesland erfasst.

Wie kann ich jetzt für beide die besondere elekt. LStB mit Großbuchstaben FR erstellen. Entstehungsprinzip habe ich schon geschlüsselt funktioniert nicht da schon per Zuflussprinzip nachträglich abgerechnet wurde.

Wer kann mir weiter helfen?

MfG

DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Dietl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 2
142 Mal angesehen

Hallo!

Wenn der Arbeitgeber mit Billigung des Betriebsstättenfinanzamts nicht am ElsterLohn-Verfahren teilnimmt, ist die Lohnsteuerbescheinigung ersatzweise auf einem besonderen, amtlichen Vordruck zu erteilen. Dieser Vordruck, der beim Finanzamt kostenlos erhältlich ist, wird als „Besondere Lohnsteuerbescheinigung" bezeichnet.

Haben Sie bereits für den Mitarbeiter 1 eine Lohnsteuerbescheinigung erstellt und übermittelt, liegt diese dem Finanzamt auch vor. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit dem zuständigen Finanzbeamten in Verbindung, um zu klären, warum zusätzlich noch eine weitere Lohnsteuerbescheinigung angefordert wird.

Laut Ihrer Schilderung haben Sie für Mitarbeiter 2 keine Lohnsteuerbescheinigung übermittelt. Anhand Ihren Angaben vermute ich, dass eine Nachberechnung ins Vorjahr mit Entstehungsprinzip nicht mehr möglich ist. Somit können Sie über das Programm rückwirkend keine Lohnsteuerbescheinigung mehr erstellen. Bitte übermitteln Sie das Dokument manuell über das Elsterportal an die Finanzverwaltung.

Beste Grüße aus Nürnberg

Katharina Dietl

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Katharina Dietl
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 10.10.2017 10:33:48 von Katharina_Dietl
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