Hallo liebe Community,
ich stehe aktuell vor einem nicht seltenen Problem: ein Mandant möchte vor jeder finalen Lohnabrechnung die Probeabrechnungen einsehen und freigeben.
Momentan legen wir diese im DMS ab und versenden diese passwortgeschützt per Mail. Da wir aber sämtliche Belege und Auswertungen via Unternehmen Online austauschen, um gerade diese Passwortvergaben zu vermeiden, ist hier ein unschöner Bruch gegeben, der uns und den Mandanten stört.
Probeabrechnungen lassen sich meines Wissens nicht auf DUO bereitstellen; ist das korrekt?
Ist eine solche Lösung denn in Planung - eventuell mit der angekündigten bzw. bald pilotierten Cloudlösung zur Lohnabrechnung?
Gibt es andere wertvolle Tipps, diesen Ablauf einfacher zu gestalten?
Viele Grüße und einen schönen Feiertag!
S. Kröning
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@Stephanie_Kröning schrieb:
Gibt es andere wertvolle Tipps, diesen Ablauf einfacher zu gestalten?
Mandantenaustauschordner bereitstellen. E-Mail Verschlüsselung ist der Tod ☠️ einer jeden Kommunikation. Mit so einem Portal ist man flexibel und wenn Sie auch DATEV DMS einsetzen, wird es Anbieter geben, die sich gut in DATEV DMS integrieren. Sonst gibt es Anbieter wie Sand am Meer. DATEV selbst empfiehlt im DATEVasp Schuster und Walther (personal FILEbox) . Hier kann man mit @oliverhärtlein in Kontakt treten.
Sonst ist auch ein Blick zu www.kanzlei.land interessant.
@Stephanie_Kröning schrieb:
Probeabrechnungen lassen sich meines Wissens nicht auf DUO bereitstellen; ist das korrekt?
Habe ich auch so im Kopf 👍.
@Stephanie_Kröning schrieb:
Ist eine solche Lösung denn in Planung - eventuell mit der angekündigten bzw. bald pilotierten Cloudlösung zur Lohnabrechnung?
Wäre sicherlich möglich, dass man ähnlich wie bei der Freizeichnung online arbeitet und man eine Option zum Prüfen der Abrechnung schafft; der Mandant ein Zeitfenster bekommt, um zu reagieren und danach ggf. sogar automatisiert die echte Abrechnung im RZ stattfindet, wenn das Mandat nichts zu beanstanden hat. Dann muss der Mitarbeiter in der Kanzlei ja nicht mehr aktiv werden, wenn nach besten Wissen und Gewissen seiner Meinung nach alles erledigt ist.
Vielen Dank für die umfangreiche Antwort!