Guten Morgen liebe Community,
soweit ich weiß wird bei bereits abgerechneten Mitarbeitern (Gehalt zum 15. des monats) wenn nachträglich Krankentage in den Kalender erfasst werden eine Nachberechnung bzw. Korrektur der Abrechnung erstellt. Bisher haben wir immer die Krankentage im nächsten Monat nachträglich erfasst. Nun im Zuge des eAU Abrufes geht dies nicht mehr. Da ich ja relativ zeitnah wissen muss wie lang der Mitarbeiter tatsächlich krankgeschrieben ist.
Meine Frage nun, wie handhaben dies andere Nutzer? Muss ich den Mitarbeiter dann noch einmal neu abrechnen?
Wir arbeiten mit Lohn und Gehalt.
Vielen Dank und viele Grüße
@jw2 schrieb:.................................Nun im Zuge des eAU Abrufes geht dies nicht mehr. Da ich ja relativ zeitnah wissen muss wie lang der Mitarbeiter tatsächlich krankgeschrieben ist.
Sind Sie ganz sicher, dass dies nachträglich nicht mehr geht? Danke für eine Info.
Naja vom System aus wird der Abruf vermutlich auch nach einen Monat möglich sein. Allerdings muss ich vorher wissen wie lang der Mitarbeiter tatsächlich krankgeschrieben ist.
Dies müsste der Erkrankte eigentlich dem AG mitteilen...
Da haben Sie recht, meistens ist es allerdings besser dies auch zeitnah schriftlich vorliegen zu haben.
Wie handhaben Lohn und Gehalt-Nutzer das mit dem eintragen der Krankheitstagen im Kalender? Werden die Krankheitstage (wenn bereits abgerechnet wurde) erst im nächsten Monat eingetragen oder per Nachberechnung/Korrektur im selben bereits abgerechneten Monat?
Vielen Dank.
Bei uns geschieht das im Folgemonat als Nachberechnung für den jeweiligen Vormonat. Damit werden dann auch die AAG-Anträge storniert und neu erstellt (und ggf. berechnet9.
Wie die Abfrage bei der AU widersprechenden Daten in Zukunft funktionieren soll, muss ich leider auch noch herausfinden. Im JW-Seminar sprach man z. B. von einer 14-tägigen Rückmeldesperre, wenn der Abruf auf einen seitens des Arztes noch nicht angekommene AU bei der Krankenkasse stoßen sollte.... wenn ich das richtig verstanden habe.
Das Alles wird sich ja wohl in der Pilotphase bis 30.06.2022 nach und nach klären. Bis dahin werden wir altes und neues Verfahren verbinden.