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Berechnungsschema Pfändung

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letzte Antwort am 22.06.2016 09:58:49 von Verena_Heinlein
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leona_m
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
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Hallo zusammen,

und zwar geht es um eine Unterhaltspfändung.

Bei einer Unterhaltspfändung werden die ermittelten Pfändbeträge ja in der Spalte "Vorrechtsbereich" ausgewiesen.

In meinem Fall werden allerdings noch "0,98 €" in der Spalte Normalpfändungsbereich ausgewiesen und auch letztendlich mit auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen.

Ist dies korrekt bzw kann es sein das in dieser Spalte ebenfalls was ausgewiesen wird oder ist irgendwo ein Fehler?

Vielen Dank im Voraus.

Liebe Grüße

Leona

DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
79 Mal angesehen

Hallo Leona,

um die Pfändungsberechnung prüfen zu können, sind Berater-, Mandanten- und Personalnummer erforderlich. Bitte wenden Sie sich über einen anderen Servicekanal an uns.

Viele Grüße aus Nürnberg
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 22.06.2016 09:58:49 von Verena_Heinlein
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