Hallo zusammen,
und zwar geht es um eine Unterhaltspfändung.
Bei einer Unterhaltspfändung werden die ermittelten Pfändbeträge ja in der Spalte "Vorrechtsbereich" ausgewiesen.
In meinem Fall werden allerdings noch "0,98 €" in der Spalte Normalpfändungsbereich ausgewiesen und auch letztendlich mit auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen.
Ist dies korrekt bzw kann es sein das in dieser Spalte ebenfalls was ausgewiesen wird oder ist irgendwo ein Fehler?
Vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße
Leona
Hallo Leona,
um die Pfändungsberechnung prüfen zu können, sind Berater-, Mandanten- und Personalnummer erforderlich. Bitte wenden Sie sich über einen anderen Servicekanal an uns.
Viele Grüße aus Nürnberg
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG