Hallo liebe Community,
ich möchte für einen AN zwei Tage unbezahlten Urlaub im Monat (im Juli und August) abrechnen!
Die unbezahlten Tage sind je mittwochs! Mein Problem ist nun, dass die wöchentlich Arbeitszeit nicht gleichmässig auf Montag bis Freitag verteilt ist: Mo - Do = 8 Std. und Fr = 6 Std.
Ich könnte das Gehalt anhand der Stunden umrechnen (38 Wochenstunden x 4,33 Wochen/Monat - 16 Std./Monat). Oder aber ich gebe die zwei Tage im Programm Lodas ein, dann wird unabhängig vom Wochentag das Gehalt gekürzt! (Gehalt / 30 x 28). Das ist für den AN viel günstiger, immerhin 80 €!
So, nach letzterer Programmlösung, wurde früher schon einmal gekürzt, als die Arbeitszeit noch gleichmäßig auf die Wochentage verteilt war!
Aber was ist richtig? Wie muss ich es jetzt korrekt machen? Gibt‘s da was im Gesetz!? Ich habe nicht so recht was finden können.
Vielen Dank.
MfG
Oldach-Viry
Hallo,
liegt keine Regelung durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, betriebliche Übung oder Einzelarbeitsvertrag vor, ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die konkrete arbeitstägliche Berechnungsmethode durchzuführen.
Eine Übersicht zu diesem Thema erhalten Sie unter der Dok.-Nr. 5300487 – Teillohnzahlungszeitraum – Lexikon Lohn und Personal , sowie Beispiele unter der Dok.-Nr. 5303506 – Teillohnzahlungszeitraum (Beispiele für LODAS) .
Sonnige Grüße
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG