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Beitragsnachweisschätzung und Erstattung von Beiträgen durch Krankenkasse

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letzte Antwort am 30.06.2022 16:30:06 von Astrid_Preuß
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Schneeeule
Beginner
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Hallo liebe Mitnutzer,

 

ich habe das Problem dass ich eine Mitarbeiterin wegen Betriebsstätten/Betriebs-Nr. Wechsel rückwirkend korrigieren musste. Nun habe ich bei einer Betriebs-Nr. eine hohe Rückerstattung von Beiträgen durch die Krankenkasse, die bereits zurück überwiesen wurden. Wie bekomme ich diesen Erstattungsbetrag in den nächsten Schätzbeitragsnachweis, kann ich Minus-Werte eingeben?

 

Vielen Dank vorab.

Grüße aus Hessen T. Wurm

DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
65 Mal angesehen

Hallo Frau Wurm,

 

sofern die Beitragskorrektur über Lohn und Gehalt durchgeführt wurde, ist es nicht erforderlich, den Erstattungsbetrag manuell in den nächsten Schätzbeitragsnachweis einfließen zu lassen.

 

Ist das nicht der Fall, dann unterstützen wir Sie gerne bei diesem Sachverhalt. Wenden Sie sich dazu bitte über die üblichen Servicekanäle an uns.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 30.06.2022 16:30:06 von Astrid_Preuß
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