Hallo liebe Mitnutzer,
ich habe das Problem dass ich eine Mitarbeiterin wegen Betriebsstätten/Betriebs-Nr. Wechsel rückwirkend korrigieren musste. Nun habe ich bei einer Betriebs-Nr. eine hohe Rückerstattung von Beiträgen durch die Krankenkasse, die bereits zurück überwiesen wurden. Wie bekomme ich diesen Erstattungsbetrag in den nächsten Schätzbeitragsnachweis, kann ich Minus-Werte eingeben?
Vielen Dank vorab.
Grüße aus Hessen T. Wurm
Hallo Frau Wurm,
sofern die Beitragskorrektur über Lohn und Gehalt durchgeführt wurde, ist es nicht erforderlich, den Erstattungsbetrag manuell in den nächsten Schätzbeitragsnachweis einfließen zu lassen.
Ist das nicht der Fall, dann unterstützen wir Sie gerne bei diesem Sachverhalt. Wenden Sie sich dazu bitte über die üblichen Servicekanäle an uns.