Hallo alle zusammen,
ich habe für unsere Mandanten die Löhne für den Monat November 2018 gemacht. Beim zusammenstellen der Auswertungen ist mir aufgefallen, dass ich keine korrigierten Beitragsnachweise für November erhalten habe. Auf der Übersicht der Zahlungen an die Krankenkassen und an das Finanzamt sind die geschätzten Werte drin.
Der Fälligkeitstermin für die Übermittlung der Beitragsnachweise ist der 25.11.2018 24 Uhr.
Die Beitragsnachweise, die ich bis zum 21.11.2018 übermittelt habe, habe ich einen korrigierten Beitragsnachweis erhalten.
Die ich aber am 22.11.2018 übermittelt habe, habe ich nur die geschätzten.
Kann mir jemand erklären, woran das liegt?
LG
Katja Ladegan
Ja. Das ist eigentlich ganz einfach. Die Antwort finden Sie hier im 1. Beitrag: Vereinfachung bei der Übermittlung der Beitragsnachweise