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Beitragsnachweise, 2 Beschäftigungsbetriebe, 1 Betriebsnummer

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letzte Antwort am 20.03.2019 08:25:43 von claudiab
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claudiab
Beginner
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Nachricht 1 von 3
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Hallo,

ich habe jetzt von einer Kollegin den Lohn übernommen (SV-Schätzverfahren) und habe folgendes Problem: ich habe 2 Beschäftigungsbetriebe mit derselben Betriebsnummer. Eine Konsolidierung wurde nie eingetragen. Im Lohn November 2018 wurde ein Arbeitnehmer neu angelegt mit einer Krankenkasse, die auch schon bei anderen Arbeitnehmern eingestellt ist. Allerdings wurde bei diesem AN die andere Betriebsstätte gewählt, so dass 2 Beitragsnachweise für die AOK S.-A. erstellt wurden, welche somit auch nicht per Datenübermittlung übermittelt wurden und in Auswertung 30 erschienen. Mit dem Dezember-Lohn korrigierte es die Kollegin in dem sie in den Abrechnungsmonat 11/18 zurückging und die Betriebsstätte änderte. Allerdings fand keine Wiederabrechnung für 11/18 statt, sondern die Korrektur erfolgte in der Abrechnung für 12/18. Somit ergab sich für den einen Beitragsnachweis eine Erstattung, auf den anderen kam die 'Nachberechnung' für 11/18 drauf. So dass meine Kollegin davon ausging, dass ab Lohnrechnung 01/19 wieder nur 1 Beitragsnachweis erstellt wird für die Krankenkasse. Es wird auch nur ein Beitragsnachweis erstellt, der aber trotzdem nicht übermittelt wird. Ich finde ihn weiterhin in Auswertung 30 und bekomme die Fehlermeldung " Sie haben mehrere Beschäftigungsbetriebe mit identischer Betriebsnummer erfasst. Deshalb wurden Beitragsnachweise mit identischen Krankenkassen- & Arbeitgeber-Betriebsnummern erstellt. Eine Datenübermittlung dieser Beitragsnachweise ist nicht möglich..." .Allerdings finde ich in Auswertung 36 zwei Beitragsnachweis-Erläuterungen. Einer ist leer, der andere enthält die richtigen Zahlen. Wenn ich die Konsolidierung rückwirkend zum frühestmöglichen Zeitpunkt, also 01/18, einstelle und eine Probeabrechnung für 02/19 durchführe, kommt jetzt diese Fehlermeldung für ALLE Krankenkassen. Kann mir jemand helfen???

DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
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Hallo,


ich kann Ihren Sachverhalt gerade leider nicht richtig einschätzen: In LODAS ist es beispielsweise nicht möglich zwei Beschäftigungsbetriebe mit der gleichen Betriebsnummer anzulegen. Diese müssen sich jeweils unterscheiden. Außerdem geht aus Ihrem Sachverhalt nicht eindeutig hervor, ob Sie den Beitragsnachweis nun tatsächlich konsolidieren möchten oder nicht.


Gerne möchten wir Ihr Anliegen klären, bitte wenden Sie sich hierzu über einen anderen Servicekanal an uns.

Lieben Dank.


Freundliche Grüße


Monique Schauer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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claudiab
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
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Sehr geehrte Frau Schauer,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Die 2 Beschäftigungsbetriebe wurden laut Legende in 2016 angelegt. Sie haben dieselbe Betriebsnummer, aber unterschiedliche Orte. Vielleicht ging es deswegen.

Ich hatte bei der Konsolidierung immer versucht, dass die Beitragsnachweise unter dem zweiten Beschäftigungsbetrieb konsolidiert werden. Das geht aber anscheinend nicht. Habe jetzt die Konsolidierung für die erste Betriebsstätte eingepflegt ab Periode 01/18 (frühestmögliche), so wie es in dem Beispiel zur Problemlösung auch angegeben ist. So wurden jetzt nochmal 2 Beitragsnachweise erstellt, die ich mit der Hand zusammengefasst und per SV-Net gesendet habe. Ich hoffe dass es dann im nächsten Monat wieder klappt und nur ein Beitragsnachweis erstellt und vor allem gesendet wird.

Ich hoffe, dass alles jetzt so richtig eingegeben ist im Lodas 🙂

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letzte Antwort am 20.03.2019 08:25:43 von claudiab
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