Lieber Community,
Nach Gespräch mit unserem Steuerberater, haben wir herausgefunden, dass Unternehmen mit mehr als 30 Mitarbeitern, können nicht am U1-Verfahren teilnehmen.
Wir haben im Jahr 2017 im Durchschnitt mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigt.
Somit endet die Umlagepflicht zur Umlage 1 und ab Januar 2018 Unrecht abgeführten Beiträge sind zurückzurechnen.
Ab Januar bis heute müssen wir eine Korrektur der Umlage U1 über den Beitragsnachweis erfolgen.
Allerdings sind auch die bereits angefertigten Erstattungsanträge ab dem 01.01.2018 zu stornieren.
Ich habe mehrere Krankenkassen kontaktiert, und Informationen gesammelt, was zu tun ist (leider nicht auch wie ☹)
Bitte um Hinweise, wie man das beheben kann, was genau in LuG angepasst und korrigiert werden muss?
Herzlichen Dank im Voraus für Feedback
MfG
Milla
Hallo Milla,
bis 2020 kannst Du das in LuG korrigieren.
2018+2019 must Du über sv-net machen.
LG
Sabine
Danke Sabine 🙂
Hallo Milla,
wenn Du das erste Mal: Auf Mandantendaten/Sozialversicherung den zweiten Reiter Umlage, setzt Du auf Umlage 2
(die muss jeder zahlen) und zwar rückwirkend bis 01.01.2020
in sv-net wäre es hilfreich, wenn Du die alten Beitragsnachweise, und auch die Erstattungen bekommen könntest.
Dann logst Du dich ein und stornierst die alten Beitragsnachweise und erstellst sie ohne U1 neu.
Die Erstattungsanträge müsstest Du auch stornieren. Den Rest sollten die Krankenkassen machen.
Ich kann mir gut vorstellen, dass Ihr was erstattet bekommt.
LG
Sabine
Liebe Sabine, Danke für das Feedback und die Anleitung... werde es versuchen 🙂
Hallo Community,
sorry, weil ich wieder mit Beiträgen störe…
Wollte nur etwas kontrollieren, und habe festgestellt, dass U1 (Lohnabr. 05/21 storniert wurde) und jetzt (Lohnabr 06/21) wieder abgerechnet wurde und es sollte nicht sein!
Verstehe nicht warum!?
Schon vor 2 Monaten habe ich auf Mandantendaten/Sozialversicherung den zweiten Reiter Umlage, auf Umlage 2 gesetzt, rückwirkend bis 01.01.2020
Haben Sie eine Idee, warum das passiert? Gibt es noch etwas, das eingestellt werden sollte?
Herzlichen Dank für die Rückmeldung.
Kann es sein, dass die U1 bei den AN drin steht (und nicht "wie Mandanteneinstellung")?
Bei Mandantendaten/Sozialversicherung/Allgemeine Daten, Registerkarte Umlage/Erstattung; Berechnung der Umlage 1 und Umlage 2 nur U2 ab 01/2020 umgestellt.
Bei der Umstellung unten Mandantendaten/SV / Gesetzliche Krankenkassen, in der Gruppe Umlageart bezüglich Umlage 1. Hier steht noch Umlage U1_2.
Wenn ich das umstelle, hier (bei Gesetzliche Krankenkassen/ Umlageart bezüglich Umlage 1) kann man nicht nur U2 auswählen. Was passiert dann mit der Umlage 2, die wir müssen zahlen?
Unten Stammdaten / Mitarbeiter /SV / Allgemeine Daten/ Umlage/Erstattung; Grundsätzliche Umlagepflicht zur Umlage 1 und 2:
Mandanteneinstellung: Umlage 2 ab 01/2020
Mitarbeitereinstellung: Wie Mandanteneinstellung 05/2021
1) Bei Mandantendaten/Sozialversicherung/Allgemeine Daten, Registerkarte Umlage/Erstattung; Berechnung der Umlage 1 und Umlage 2 nur U2 ab 01/2020 umgestellt.
Das ist der Master
2) Bei der Umstellung unten Mandantendaten/SV / Gesetzliche Krankenkassen, in der Gruppe Umlageart bezüglich Umlage 1. Hier steht noch Umlage U1_2.
Das ist nur der Slave, hat also ggü. 1) keine Auswirkung
3) Mitarbeitereinstellung: Wie Mandanteneinstellung 05/2021
Das scheint der Knackpunkt zu sein, hier müsste auch umgestellt sei ab 01/2020, denn das ist wieder der Master ggü. den Mandanteneinstellungen.
ich werde es versuchen... trotzdem vielen Dank 🙂